• Die Hauptbeschuldigten im Prozess sind ein Ehepaar im Alter von 69 und 70 Jahren.
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Hamburger Geldwäsche-Gangster: Der Familien-Clan und die Drogen-Millionen

Es geht um acht Millionen Euro Drogengeld – und eine Familie, die als Dienstleister geholfen haben soll, das viele illegale Geld „reinzuwaschen“: Gestern begann vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen ein älteres Hamburger Ehepaar, dessen Söhne und vier Bekannte. Der Vorwurf: gewerbs- und bandenmäßige Geldwäsche in bis zu 62 Fällen.

Bevor es im Prozess richtig losging, gab es zunächst eine Kraftprobe zwischen Strafkammer und Verteidigung: Die Verteidiger wandten sich mit mehreren Anträgen gegen die nach ihrer Ansicht unzureichenden Corona-Schutzmaßnahmen. Die Kammer wies jedoch alle Anträge zurück. „Sie haben Gelegenheit, Befangenheitsanträge zu stellen“, sagte der Vorsitzende Richter.

Hamburger Familie soll fast acht Millionen Euro gewaschen haben

Die Angeklagten sollen zwischen September 2019 und Juli 2020 hohe Bargeldbeträge ins Ausland geschafft haben, insgesamt 7.888.650 Euro. Das Geld stammte der Anklage zufolge aus Drogengeschäften. Die Hauptbeschuldigten sind ein Ehepaar im Alter von 69 und 70 Jahren und dessen 36- und 42-jährige Söhne. Der 69-Jährige und die 70-Jährige betrieben einen An- und Verkauf für Gold und ein Pfandleihhaus.

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Links im Bild: der ehemalige Goldladen der Angeklagten.

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Sie sollen zum Teil sechsstellige Summen in speziell präparierte Koffer mit Geldverstecken verpackt haben. Die vier Mitangeklagten brachten die Koffer laut Anklage meist nach Spanien, wofür sie einen Lohn von bis zu 1000 Euro plus Flugticket und Spesen bekamen.

Hawala-Geldtransfer hinterlässt kaum Spuren

Ein Teil des Geldes soll wegen der Reisebeschränkungen auch über das sogenannte Hawala-Banking transferiert worden sein. Kunden, die ihr Geld gewaschen haben wollten, erhielten gegen eine Gebühr einen Code. Diesen teilte die Familie dann einem Vertrauensmann im Zielland der Transaktion mit. Mit dem Code konnte ein Komplize des Kunden zu jenem Vertrauensmann gehen und sich den Geldbetrag auszahlen lassen. Die Verrechnung regelten die Geldwäscher dann unter sich. Eine Methode, die kaum Spuren hinterlässt.

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Einer, der sich um solche Dinge gekümmert haben soll, ist laut Polizei und Staatsanwaltschaft der Angeklagte Ali C. (42). Als Fassade diente offenbar ein Goldhandel an der Ernst-Merck-Straße (St. Georg), den seine Mutter Shahnaz K. (70) aufgemacht hatte und zusammen mit ihrem Mann Habibollah C. (69) betrieb – in Wahrheit aber eine Bank für Kriminelle jeglicher Art.

Geldwäsche in Hamburg: Hawala-System genutzt

Der Anklage nach sollen Kunden ihr Bargeld – meistens sechsstellige Summen – gegen eine Gebühr im Goldhandel gelassen haben. Für die Gebühr wurden die kleinen Scheine in größere Noten getauscht, anschließend ins Ausland gebracht, wo sie in unbekannten Kanälen verschwanden: 150.000 Euro flossen nach Malaga, 200.000 Euro nach Paris, 370.000 Euro nach Barcelona – alle Summen wurden mit Scheinrechnungen für Goldkäufe legitimiert.

Die Mutter von Ali C. soll mit der Logistik kaum hinterhergekommen sein. Laut „Spiegel“, der Einblick in die Ermittlungsakte hatte, soll sie in einem abgehörten Telefonat gesagt haben: „Ich habe die Nase voll. Ich bin völlig fertig.“

Ermittler kamen den mutmaßlichen Geldwäschern durch Zufall auf die Spur

Auf die Spur der Familie kamen die Ermittler eher zufällig: Zwei Drogendealer sprachen in einem von der Polizei verwanzten Auto über Ali C. und sein Geschäft. Die Folge: C. geriet ins Visier der Ermittler, seine Pfandleihe am nördlichen Stadtrand wurde observiert. Dabei fiel auf, dass er auch offenbar von dort seinen Machenschaften nachging.

Oftmals müssen Ermittler, die sich mit Geldwäsche befassen, vor allem eines haben: Glück. Wie im Fall Ali C. Die Verschleierung wird Kriminellen leicht gemacht. Anders als in anderen europäischen Ländern kann man in Deutschland riesengroße Summen in bar bezahlen. Völlig legal. So können Verbrecher ihr „schmutziges Geld“ gegen eine Immobilie tauschen, gegen einen Luxus-Schlitten oder Schmuck. Entweder sie behalten ihre Güter – oder verkaufen sie wieder. Und haben dann legales, „sauberes“ Geld auf dem Konto.

Geldwäsche-Prozess in Hamburg: Drogengelder verschoben

Ein weiteres Problem: Die Strafverfolgungsbehörden müssen die Vortat zur Geldwäsche nachweisen, um eine Verurteilung zu erreichen. Unerklärbare Vermögenswerte sind nicht ausreichend. „Vielmehr muss eine Verbindung zwischen verdächtigen Finanzmitteln ohne erkennbare legale Quelle und einer Vortat hergestellt werden können“, so das Bundeskriminalamt. Oft nicht zweifelsfrei möglich – Täter kommen, wenn überhaupt, mit geringen Strafen davon.

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Noch ein großes Problem: die Zuständigkeit. Und die Last, die allen voran auf den Schultern der Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls liegt, und die damit mehr als überfordert sein soll, wie der Bundesrechnungshof feststellte. Ein Behörden-Insider verrät der MOPO, dass es Unstimmigkeiten zwischen dem Innen- und dem Finanzministerium gab, die FIU eine magere Vorlaufzeit hatte, um sich bestmöglich aufzustellen, dazu bis heute nicht genügend Zugriff auf Datenbanksätze hätte. „Das war eine Totgeburt. Aber auch eine politische Entscheidung und musste durchgesetzt werden.“

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