Der Angeklagte steht zu Beginn des Prozesses wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte im Sitzungssaal im Ziviljustizgebäude.
  • Der Angeklagte steht zu Beginn des Prozesses wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte im Sitzungssaal im Ziviljustizgebäude.
  • Foto: dpa | Marcus Brandt

Hamburger hortet riesige Menge Kinderpornografie – Urteil gefallen

Ein Mann besitzt eine riesige Menge Kinderpornografie mit zum Teil schwersten Missbrauchsdarstellungen. Seit September musste er sich deswegen vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Nun wurde das Urteil gesprochen.

Im Hamburger Prozess um den Besitz von mehr als 160.000 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten ist ein 46 Jahre alter Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Dies sagte ein Sprecher des Landgerichts am Montag nach der Urteilsverkündung. Allein die Videos hatten demnach eine Gesamtabspieldauer von mehr als 15 Tagen.

Hamburg: Mann sammelt mehr als 160.000 Kinderporno-Dateien

Allerdings sind 89 Prozent der mehr als 160.000 Dateien Kopien und Mehrfachkopien gewesen. „Übrig bleiben dann immer noch mehr als 17.000 technisch unterscheidbare Abbildungen, was immer noch sehr, sehr viel ist“, sagte der Gerichtssprecher.

Ein großer Teil der Dateien sind den Angaben zufolge sogenannte Posingbilder gewesen. Aber ein ganz wesentlicher Teil der Bilder und Filme zeigt schwere bis schwerste Missbrauchstaten an kleinen Kindern, wie der Gerichtssprecher sagte. Dies sei auch Dreh- und Angelpunkt für die Strafe gewesen und habe sich strafschärfend ausgewirkt.

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Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordert. Die Verteidigerin hatte in ihrem Plädoyer am Montag nach Angaben des Gerichtssprechers mitgeteilt, dass sich ihr Mandant sehr eine bewährungsfähige Strafe wünschen würde. Sie als Verteidigerin sagte demnach weiter, dass sie allerdings um die Rahmenbedingungen weiß – etwa das der Angeklagte vorbestraft ist. Für den Fall, dass mehr als zwei Jahre verhängt werden, plädierte sie auf eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren.

Der 46 Jahre alte Angeklagte hatte die Vorwürfe zu Prozessbeginn im September weitgehend gestanden. Zum Tatzeitpunkt stand der Angeklagte früheren Angaben des Gerichts zufolge unter Bewährung. Er war demnach bereits 2018 wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zuvor hatte er sechseinhalb Jahre im Gefängnis verbracht. Zu dieser Strafe war er 2010 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Opfer der Tat waren den Angaben zufolge seine eigenen Töchter gewesen. (dpa/mp)

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