Das bedeuten Gasumlage und hohe Preise für Hamburg und so viele trifft es
Schon die Inflation der letzten Monate hat von vielen Haushalten finanziell einiges abverlangt. Der Mietverein zu Hamburg befürchtet, dass durch die Energiekrise jetzt noch mehr Belastungen auf mehrere Hunderttausend Hamburger Mieter:innen zukommen. Der Verein sieht auch die Energieunternehmen in der Pflicht.
„Wir müssen mit einer Verdreifachung der Gaspreise gegenüber 2021 rechnen und dann kommt noch die Gasumlage dazu“, sagt Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg – er spricht von „besorgniserregenden Kostensteigerungen.“
Hamburger Mietverein warnt vor Kostensteigerungen für Hunderttausende Mieter:innen
Allein in Hamburg werden 42 Prozent der Haushalte mit Gas beheizt, weitere 40 Prozent entfallen auf Fernwärme – deren Preis an die Entwicklung des Gaspreises gebunden ist. Somit belasten die massiven Preissteigerungen von Erdgas einen „überwiegenden Teil der Hamburger Mieterinnen und Mieter“. Durch Preisgleitklauseln, die etwa spätere Preisanpassungen von Gütern vertraglich absichern, schlägt sich die Preiserhöhung hier auf die Fernwärmeabrechnungen durch, so Bosse. Mehr als 500.000 Haushalte seien davon betroffen.
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Zu der Preiserhöhung komme noch die Gasumlage hinzu: Ab Oktober 2022 bis zum 1. April 2024 sollen 2,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gezahlt werden. Obendrauf kommt noch die Mehrwertsteuer, die laut der Bundesregierung für Gas jedoch auf sieben Prozent gesenkt wird. Auch eine Bilanzierungs- sowie eine Speicherumlage von einem Cent kommen hinzu.
Mieter:innen sollten deshalb eigene Rücklagen aufbauen, um etwaige Nachzahlungen auffangen zu können, meint Bosse. Gerade auch deshalb, weil angehobene Vorauszahlungen oder Einmalzahlungen nicht zulässig wären.
Wer keine solchen Rücklagen bilden kann, hat jedoch noch weitere Optionen, wie der Vereinsvorsitzende erklärt: „Bereits jetzt haben nicht nur Bezieher von SGB-Leistungen Anspruch auf Übernahme der Nachzahlung. Auch Mieter, die bisher keine Leistungen bezogen haben, können einen entsprechenden Antrag stellen“, so Bosse. „Alle Mieter, die Schwierigkeiten haben, Nachzahlungen zu leisten, sollten also mindestens im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung einen Antrag auf SGB-Leistungen beim Jobcenter oder Grundsicherungsamt stellen.“ Unter SGB-Leistungen werden verschiedene Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch verstanden.
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Was passiert jedoch mit den ganzen Zahlungen und Umlagen, wenn die Gaskrise überwunden ist? Der Mietverein zu Hamburg fordert hier, anders als bei der Bankenkrise 2008, eine Rückerstattung auf Kosten der Unternehmen: „Die jetzt geretteten Unternehmen sollten die Hilfen erstatten müssen, wenn sich die Lage beruhigt hat und sie wieder satte Gewinne machen“.