• Eine Hamburgerin wollte ein neues Heim für sich und ihr kleines Kind – dann begann der Albtraum. (Symbolfoto)
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Hamburger Mutter erpresst: Miet-Vertrag? Nur gegen Sex!

Nach der Trennung von ihrem Mann sucht die Hamburgerin Sarah* (43) über „Ebay Kleinanzeigen“ eine neue Wohnung für sich und ihren einjährigen Sohn. Zwei-Zimmer, am besten im Osten oder der Mitte von Hamburg. Ein Vermieter meldet sich bei ihr und bietet genau das an – ab dann beginnt der Alptraum.

„Hallo, kann dir vielleicht mit einer Wohnung helfen“, so beginnt der Chat-Verlauf, den die Hamburgerin Sarah der MOPO zur Verfügung gestellt hat. Der Eigentümer einer nach eigenen Angaben „kleinen 2-Zimmerwohnung Nähe Stadtpark“ hatte sich bei ihr auf „Ebay-Kleinanzeigen“ gemeldet. Er gab sich als Chirurg einer bekannten Hamburger Schönheitsklinik aus.

Wohnungssuche: Eine Hamburgerin erzählt von ihrer Erfahrung  

Sarah freute sich zunächst über das Angebot. Sie wollte endlich ankommen, in Hamburg einen Freundeskreis aufbauen und auch für ihren kleinen Sohn einen neuen Lebensmittelpunkt erschaffen.

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Der potenzielle Vermieter schlug ein erstes persönliches Treffen in einem Cafe vor und schickte schon einmal ein paar Bilder von der Wohnung. Nach dem Kennenlernen schrieb er „Sehr sympathisch, muss man halt sehen ob das reicht“. Sarah dachte sich zu diesem Zeitpunkt noch nichts Böses, antwortete, dass er sich schon richtig entscheiden würde.

Sex gegen Wohnung: Angeblicher Vermieter wird im Chat aufdringlich

„Du hast mir leider nichts angeboten“, ging es weiter, auf einmal wurde er konkreter: „Muss ja nicht zwangsläufig monetär sein. Auf was würdest du dich denn einlassen?“ Zwischen den Nachrichten immer wieder irritierende Zwinker-Smileys. „Du bist eine attraktive Frau, let’s make it a win win.“ Heißt im Klartext: Sarah könnte die Wohnung bekommen, wenn sie mit ihm schlafen würde.

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Sarah erzählte der MOPO, dass sie sich zum Schein auf den Vorschlag des Eigentümers einließ, um durch den Chat noch weitere Sachen offenzulegen. Sie musste nicht lange warten, es prasselten Sätze auf sie ein, wie „Was ich gesehen habe, hat mir gefallen“, „habe Lust auf dich“ oder „Bist du eigentlich rasiert?“

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Bei Sarahs Suche nach einer Wohnung bot ihr ein Vermieter eine Bleibe gegen sexuelle Gefälligkeiten an. (Symbolbild)

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picture alliance/dpa/Paul Zinken

Sarah fragt noch einmal in aller Deutlichkeit nach: „Cool, dass ich noch im Rennen bin für die Wohnung, dann geht es in die nächste Runde?“ Die Antwort folgt prompt: „Ja bist du und wenn der Sex gut ist, sind deine Chancen sehr gut.“

Keine Miete, dafür Sex: MOPO versucht, Vermieter zu erreichen

Und noch einmal in aller Deutlichkeit: „Lass dich einfach gehen und mach mich glücklich. Dann seid ihr bald in euren schönen vier Wänden.“ Die MOPO versuchte mehrmals, bei dem angeblichen Schönheitschirurgen anzurufen, um sich zu den Vorwürfen zu äußern. Allerdings ging jedes Mal nur direkt die Mailbox ran. Auch der Bitte um einen Rückruf kam er nicht nach.

Wohnung gegen sexuelle Gefälligkeiten: Mieterverein warnt

Eine Wohnung gegen Sex – ob es dann auch tatsächlich eine reales Angebot gibt, ist fraglich. Und auch, wie häufig sich möglicherweise verzweifelte Wohnungssuchende darauf einlassen. „Sofort Anzeige erstatten“, rät Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg, „derjenige macht das nicht nur bei einer Frau sondern bei vielen. Damit schützt man potenziell auch andere.“ Die Anzeige könnte man dann zum Beispiel wegen „Nötigung“ stellen.

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Die Erfahrung zeige: Je enger der Wohnungsmarkt, desto öfter passierten solche Sachen. „Die Vermieter wissen, dass die Mieter auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen sind, eine Wohnung zu bekommen“, so Chychla.

Wohnung gegen Sex: Das sagt die Polizei Hamburg

Sarah wollte der Empfehlung des Mietervereins folgen und laut eigener Aussage ihren Fall zur Anzeige bringen. Diese sei allerdings von der Polizei nicht aufgenommen worden. Der Grund: Es hätte keinen Geschädigten gegeben.

Die MOPO konfrontierte die Polizei Hamburg mit dem Vorfall. „Eine Beantwortung der Fragestellung ist nur nach einer am konkreten Einzelfall orientierten Prüfung möglich, wozu im vorliegenden Fall insbesondere die Inhalte des Chatverlaufes heranzuziehen sind“, erklärte ein Pressesprecher. „Aus dem dargestellten Sachverhalt könnten sich sehr wohl Anhaltspunkte für strafbares Verhalten ergeben, wie zum Beispiel Beleidigung oder Nötigung. Insofern ist die Empfehlung des Mieterbundes aus Sicht der Polizei richtig.“

*Name von der Redaktion geändert

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