Hamburger Reisebüros organisieren Afghanistan-Urlaub für Geflüchtete – mit Visa-Trick
Hunderttausende Afghanen sind aus Schutz vor dem Terror in ihrer Heimat nach Deutschland geflüchtet. Wie nun eine Dokumentation zeigt, reisen trotz der Gefahr monatlich Hunderte von ihnen nach Afghanistan und wieder zurück. Eigentlich geht das nur in Ausnahmefällen. Diverse Reisebüros – darunter auch in Hamburg – scheinen es mit einem Trick trotzdem möglich zu machen.
Sommerferienzeit bedeutet Urlaubszeit: Um sich die lange Reiseplanung zu ersparen, lassen sich viele Urlauber in Reisebüros beraten. Recherchen von RTL „Extra“ zeigen allerdings, dass das scheinbar auch für zahlreiche afghanische Geflüchtete in Deutschland gilt, die Urlaub im Heimatland machen wollen – obwohl ihnen dort angeblich Terror und Gewalt drohen. Dabei sollen sie auch Unterstützung von Reisebüros am Steindamm in Hamburg (St. Georg) erhalten.
Visa-Trick: So reisen Geflüchtete nach Afghanistan und zurück
Der Trick der Reisebüros ist laut der Doku stets der gleiche: Die Reise nach Afghanistan verläuft mit Zwischenstopp im Iran. Um dort einzureisen, beantragt jeder Asylsuchende ein sogenanntes „Double-Entry Visa“, das die zweifache Einreise erlaubt – einmal auf der Hin- und einmal auf der Rückreise. Das Visum wird einfach lose in den Reisepass gelegt, von den Grenzbehörden bei der Einreise in Afghanistan bestempelt und schließlich vor der Rückreise nach Deutschland wieder aus dem Pass genommen. Das Resultat: „Die Deutschen wissen nichts“, sagt ein Reiseleiter aus einem Hamburger Büro in der Doku.
Hunderte geflüchtete Afghanen würden so jeden Monat von Hamburg aus nach Kabul reisen, um etwa Familie oder Bekannte zu besuchen, berichtet RTL. Doch zu einem hohen Preis, denn das Aufenthaltsrecht wird damit aufs Spiel gesetzt: Um zu reisen, erhalten Geflüchtete und Asylsuchende in Deutschland einen sogenannten Blauen Pass. Mit diesem können Geflüchtete „grundsätzlich in alle Länder reisen, welche die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben“, erklärt das Hamburger Amt für Migration auf MOPO-Anfrage. Allerdings kann eine Reise ins Heimatland auch dazu führen, dass ein Geflüchteter seinen Schutzstatus verliert.
Nancy Faeser: Nicht die Aufgabe vom Innenministerium
Was sagen die Behörden zu dem Vorgehen? Sie scheinen machtlos zu sein. Die Bundespolizei sagt, an Flughäfen vor allem für Einreisekontrollen zuständig zu sein. Für Kontrollen bei Ausreisen fehle das Personal. Und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärt auf RTL-Anfrage, dass es Aufgabe der örtlichen Ausländerbehörden sei, „darauf zu achten, dass so etwas nicht passiert.“ Man werde sich die Vorfälle aber anschauen.
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Die Hamburger Innenbehörde weist wiederum auf MOPO-Anfrage auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hin: Dieses sei dafür verantwortlich zu prüfen, ob Geflüchtete in ihr Heimatland reisen dürfen oder sie dadurch ihren Schutzstatus verlieren könnten. Letzteres wird in jedem Einzelfall geprüft und sei abhängig von Kriterien wie der Dauer oder dem Anlass der Reise. Wer bereits einen deutschen Aufenthaltstitel hat, „ist nach deutschem Recht nicht gehindert, ins Herkunftsland oder in andere Staaten zu reisen.“