Die Rolling Stones 2017 in Hamburg: Ron Wood (l-r), Mick Jagger, Charlie Watts und Keith Richards. (Archivbild)
  • 2017 standen Ron Wood, Mick Jagger, Charlie Watts und Keith Richards (v.l.) im Hamburger Stadtpark auf der Bühne. Bis heute beschäftigt das Konzert die Justiz. (Archivbild)
  • Foto: dpa | Carsten Rehder

Hamburger Rolling-Stones-Affäre: BGH trifft Entscheidung

Knapp sechs Jahre ist das Konzert der Rolling Stones im Hamburger Stadtpark schon her. Die Justiz beschäftigt die Stippvisite von Mick Jagger und Kollegen bis heute – bei der Genehmigung des Konzerts soll sich das Bezirksamt Hamburg-Nord Freikarten gesichert haben. Am Donnerstag entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig über ein früheres Gerichtsverfahren.

Der BGH hat ein Urteil des Landgerichts Hamburg zur sogenannten Rolling-Stones-Affäre in der Hansestadt aufgehoben. Die Korruptionsvorwürfe rund um die Genehmigung der Großveranstaltung im Herbst 2017 müssen von einer anderen Strafkammer in Hamburg erneut umfassend geprüft werden.

Hamburger Rolling-Stones-Affäre: BGH hebt Urteil auf

Das entschied der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig am Donnerstag (Az.: 5 StR 447/22). Das erste Urteil habe sich als „durchgreifend rechtsfehlerhaft“ erwiesen.

Im Zentrum der Affäre steht der ehemalige Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord, das für die Genehmigung des Konzerts 2017 zuständig war. Er hatte Freikarten gefordert und vom Veranstalter erhalten. Die Tickets hatten einen Wert von knapp 15.000 Euro.

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Mit ihm waren sein ehemaliger Stellvertreter und zwei verantwortliche Mitarbeiter der Konzertagentur angeklagt worden. Sie waren teils verurteilt, teils freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt, über die der BGH nun entschieden hat. (dpa/mp)

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