Die Rolling Stones 2017 in Hamburg: Ron Wood (l-r), Mick Jagger, Charlie Watts und Keith Richards. (Archivbild)
  • 2017 standen Ron Wood, Mick Jagger, Charlie Watts und Keith Richards (v.l.) im Hamburger Stadtpark auf der Bühne. Bis heute beschäftigt das Konzert die Justiz. (Archivbild)
  • Foto: dpa | Carsten Rehder

Rolling-Stones-Affäre und kein Ende: Staatsrätin wieder vor Gericht

Knapp sieben Jahre ist das Konzert der Rolling Stones im Stadtpark schon her – und beschäftigt die Hamburger Justiz bis heute. Im Zentrum der Vorwürfe: Das Bezirksamt Hamburg-Nord, das sich damals Freikarten gesichert haben soll. Jetzt steht eine Ex-Staatsrätin wieder vor Gericht.

Das Konzert von Mick Jagger und seinen Bandkollegen war der damalige Auftakt der Europatour im Jahr 2017. Der damalige Bezirkschef von Hamburg-Nord, Harald Rösler, soll sich zuvor hunderte Karten für den Auftritt vom Veranstalter gesichert und an Beamte und „Freunde des Bezirksamtes“ weiterverkauft und -gegeben haben. Diese 100 Freikarten und 300 Kaufkarten hatten einen Wert von knapp 15.000 Euro.

Rolling Stones Affäre: Bezirkschef soll sich Freikarten gesichert haben

Rösler wurde nach jahrelanger Verhandlung im Jahr 2022 wegen Vorteilsnahme und -gewährung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen von je 120 verurteilt. Von den Hauptvorwürfen der Bestechlichkeit und Untreue war der 73-Jährige jedoch freigesprochen worden. Sein damaliger Stellvertreter (51) hatte wegen Vorteilsannahme und Beihilfe eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 110 Euro bekommen.

Im August 2023 hob der Bundesgerichtshof in Leipzig dieses Urteil nach einer Revision der Staatsanwaltschaft allerdings wieder auf. Es habe sich als „durchgreifend rechtsfehlerhaft“ erwiesen.

Ex-Staatsrätin steht ab Dienstag wieder vor Gericht

Zuvor war bereits gegen mehrere Beamte und Staatsräte ermittelt worden, darunter auch gegen die Angeklagte B. Sie soll laut der Staatsanwaltschaft die beiden von Rösler angebotenen Karten „widerrechtlich“ angenommen haben. Diese Karten seien vom „regulären Verkauf ausgenommen“ gewesen. Sie soll als für die Bezirke zuständige Staatsrätin Karten zum Preis von knapp 360 Euro bei Rösler bestellt haben. Zudem soll die 64-Jährige am 20. September 2017 in einem auf den 23. August 2017 zurückdatierten Schreiben Rösler den kostenlosen Konzertbesuch sowie weitere Karten für Bekannte gestattet haben.

Wegen Vorteilsnahme wurde sie im November 2019 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt, dagegen geht sie ab Dienstag vor dem Landgericht Hamburg in Berufung. Für eine Neuverhandlung des Verfahrens gegen Rösler gibt es bislang noch keinen neuen Termin. (aba)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp