Aufnahme von Kristoffer Jonas Klauß alias Gzuz.

Skandal-Rapper Gzuz (Archivbild) Foto: imago/André Lenthe

Skandal-Rapper Gzuz wird früher aus der Haft entlassen!

Er sorgte immer wieder für Skandale – und landete dafür zuletzt im Knast: Gangster-Rapper Gzuz wurde im vergangenen Jahr zu einer Haftstrafe von acht Monaten und zwei Wochen verurteilt. Doch nun wird der berühmte Rapper der Gruppe „187 Straßenbande“ früher aus der Haft entlassen.

Der Hamburger Rapper Gzuz ist bald wieder auf freiem Fuß. Wie die Gerichtspressestelle am Freitag mitteilte, werde der Rest der verbleibenden Strafe nach Verbüßung von zwei Dritteln der gesamten Haftdauer zur Bewährung ausgesetzt. Das habe die Strafvollstreckungskammer des Hamburger Landgerichts beschlossen.

Rapper Gzuz wird frühzeitig aus Haft entlassen

Gzuz, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, werde am 13. September entlassen und stehe dann für drei Jahre unter Bewährung. Wenn er sich innerhalb der Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen lasse, werde die Reststrafe erlassen.

Gzuz wurde im März vergangenen Jahres zu achteinhalb Monate Haft plus eine Geldstrafe von 414.000 Euro (180 Tagessätze à 2300 Euro) wegen Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt. Vor Gericht sorgte er immer mal wieder für Ärger, sagte unter anderem in Richtung anwesender Reporter auf dem Weg in den Gerichtssaal: „Ey, was ist mit Abstand? Wo sind die Masken? Ist ja schlimmer als im Puff hier!“

Rapper Gzuz links neben seinem Verteidiger Christopher Posch picture alliance/dpa/Marcus Brandt
Rapper Gzuz und Verteidiger Christopher Posch
Rapper Gzuz links neben seinem Verteidiger Christopher Posch

In einer von Gzuz angemieteten Wohnung war im April 2018 ein verbotener „Polenböller“ gefunden worden, außerdem filmte er sich Silvester 2018 beim Abfeuern einer Gaspistole (und postete das Video auch noch), obwohl er längst keine Waffen mehr besitzen durfte. Später wurden in dem Haus, das der Rapper mit Frau und Töchtern bewohnt, eine ungeladene Schreckschusspistole, ein Schalldämpfer und ein Teleskop-Schlagstock sowie Platzpatronen gefunden.

Letzter Anklagepunkt: Im März 2020 hat Gzuz eine junge Frau an der Nase verletzt. Er hatte zunächst einem Selfie zugestimmt und als sie ihn wegen eines weiteren Fotos bedrängte, schlug er in Richtung der Geschädigten und traf sie im Gesicht.

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Seit mehr als zehn Jahren hatte der selbsternannte Gangster-Rapper immer wieder gegen Gesetze verstoßen. Während der nun verurteilten Taten stand er bereits unter Bewährung und Führungsaufsicht – was ihn offenbar wenig beeindruckte. Ein psychiatrischer Sachverständiger stellte ihm keine gute Sozialprognose, damit war eine weitere Bewährungsstrafe ausgeschlossen, auch wenn Jonas Klauß sich vor dem Landgericht reuig gegeben hatte. (dpa/mp)

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