Alfi lebte viereinhalb Jahre bis zu seinem Tod im Hamburger Tierheim in der Süderstraße.
  • Alfi lebte viereinhalb Jahre bis zu seinem Tod im Hamburger Tierheim in der Süderstraße.
  • Foto: Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V.

Hamburger Tierschutzverein fordert: Schafft die Rasseliste ab

Viereinhalb Jahre saß Alfi hinter Gittern, eingestuft als „unwiderlegbar gefährlicher“ Hund – vor wenigen Wochen starb der American-Staffordshire-Terrier-Mischling mit 13 Jahren im Tierheim. Der Hamburger Tierschutzverein (HTV) fordert Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) jetzt auf, die Rasseliste endlich abzuschaffen.

„Alfi war anhänglich, er liebte Schnee und er war ein Feinschmecker“, heißt in einer Mitteilung des HTV vom Dienstag. Der Rüde war ein sogenannter Listenhund. Als American-Staffordshire-Terrier-Mischling war er gemäß Hamburger Hundegesetz ein Kategorie-1-Hund und damit als „unwiderlegbar gefährlich“ eingestuft worden.

In Hamburg ist die Haltung einiger Hunderassen verboten

In Hamburg ist die Haltung der Kategorie-1-Hunde verboten. Darunter fallen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Mischlinge. Nur unter sehr strengen Auflagen und mit einem „berechtigten Interesse“, das im Gesetz nicht weiter definiert wird, wäre die Haltung dieser Hunderassen möglich. In der Praxis seien diese Auflagen „de facto nicht erfüllbar“, heißt es in der Mitteilung vom HTV. Derzeit leben 29 Kategorie-1-Hunde im Tierheim in der Süderstraße.

Hamburg: Zur Sicherung trug Alfi außerhalb des Tierheimgeländes immer einen Maulkorb. Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V.
Hamburg: Zur Sicherung trug Alfi außerhalb des Tierheimgeländes immer einen Maulkorb.
Hamburg: Alfi trug außerhalb des Tierheimgeländes immer einen Maulkorb.

Alfi galt als Charmeur und genoss die Streicheleinheiten und Zuwendungen seiner Bezugspersonen und Gassi-Geher. „Er war sehr anhänglich und menschenbezogen“, sagt Constanze Stoll im Gespräch mit der MOPO. Stoll ist im Tierheim Süderstraße eine der Hauptverantwortlichen für die Listenhunde und war eine von Alfis Bezugspersonen. „Mit seinen Auflagen als Listenhund hätte er auch in Hamburg ein schönes Leben haben können.“

Hamburg: Listenhunde unterliegen der Maulkorb- und Leinenpflicht

Die Auflagen bedeuten, dass Hunde wie Alfi im öffentlichen Raum einen Maulkorb tragen müssen und an einer reißfesten Leine zu führen sind – auch auf ausgewiesenen Freilaufflächen. Die Haltung der Rassen, die als Kategorie-1-Hunde gelten, ist tatsächlich anspruchsvoll. „Manche Pitbulls und Staffordshire sind sehr hartnäckig und haben eine niedrige Frustrationsgrenze“, sagt Stoll. „Aber sie sind ebenfalls sehr menschenbezogen, lieben den direkten Kontakt und sind loyal.“ Wichtig sei vor allem eine gute Sozialisation im frühen Welpenalter.

Hamburger Tierschutzverein fordert die Abschaffung der Rasseliste

„Auch bei dieser Rasse kommt es auf den individuellen Hund an“, sagt die Tierpflegerin aber auch. Das Problem liege in den meisten Fällen am anderen Ende der Leine – also beim Hundebesitzer. Aus diesem Grund fordert der Hamburger Tierschutzverein die Abschaffung der Rasseliste und verweist auf Schleswig-Holstein, wo ein Hund erst als gefährlich eingestuft wird, wenn er tatsächlich auffällig geworden ist – unabhängig von der Rasse.

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„Und sollte das Gesetz nicht geändert werden, appellieren wir an Frau Gallina, dass eine Adoption aus dem Tierschutz künftig als ‚besonderes Interesse‘ für die Haltung ausreichen muss“, sagt Gabriele Waniorek-Goerke, zweite Vorsitzende des HTV. Nur so bekämen die Hunde aus dem Tierheim wieder die Chance auf ein normales Hundeleben, sagt Gabriele Waniorek-Goerke. Andernfalls blieben sie hinter Gittern und ihre Zwingerplätze werden von den Hamburger Steuerzahlern finanziert.

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