Dorfverein gewinnt: Umweltbehörde darf Bäume für neuen Stadtteil nicht fällen
Erneute Niederlage für die Stadt Hamburg: Am Dienstag entschied das Oberverwaltungsgericht, dass sie eine Baumreihe von 95 Pappeln nicht fällen darf. Die Richter gaben damit dem Anliegen eines Dorfvereins statt.
Ursprünglich sollten am Billwerder Billdeich 356 in Bergedorf für den geplanten Stadtteil Oberbillwerder Bäume gefällt werden. Doch die „Dorfgemeinschaft Billwärder an der Bille” sah dadurch die Lebensräume geschützter Fledermäuse und Feldlerchen gefährdet und legte Widerspruch ein.
Das Hamburger Verwaltungsgericht untersagte daraufhin die Fällung. Dagegen legte wiederum die Stadt Einspruch ein – und verlor nun am Dienstag endgültig vor dem Oberverwaltungsgericht.
Einspruch abgelehnt: So urteilt das Oberverwaltungsgericht
Die Stadt habe zwar genügend für die Fledermäuse getan. Das Gericht betonte aber, dass es nicht reicht, wenn die Zahl der möglichen Brutplätze für Feldlerchen insgesamt gleich bleibt. Es müssen den betroffenen Feldlerchenpärchen weiterhin ortsnah geeignete Brutplätze zur Verfügung stehen – die Vögel sind sehr ortstreu. Das konnte die Umweltbehörde mit ihrem bisherigen Plan nicht gewährleisten.
Der Schutz von Fledermausarten ist in Hamburg besonders wichtig. Es gibt es insgesamt etwa 15 verschiedene Fledermausarten, unter anderem die Rauhautfledermaus, die Breitflügelfledermaus oder die Zwergfledermaus. Ihre Population ist in den letzten Jahre gesunken.
Das könnte Sie auch interessieren: Schock beim Frühstück: Fledermaus krabbelt in Cornflakes-Tüte
Insbesondere Windräder sind für die Tiere gefährlich. Durchschnittlich sterben an jedem Windrad zehn Tiere pro Jahr. Bei 70 Windkraftanlagen in Hamburg macht das 700 tote Fledermäuse. (mp)