Inselstaaten für Klimawandel und Völkerrecht mit Vertreterinnen und Vertreter einer Gruppe von neun Inselstaaten im Pazifik und in der Karibik am Internationalen Seegerichtshof in Hamburg.
  • Payam Akhavan (M.), Anwalt aus dem Iran und Vorsitzender der Kommission der kleinen Inselstaaten für Klimawandel und Völkerrecht mit Vertreterinnen und Vertreter einer Gruppe von neun Inselstaaten im Pazifik und in der Karibik am Internationalen Seegerichtshof in Hamburg.
  • Foto: picture alliance/dpa/Christian Charisius

Hamburgs internationaler Gerichtshof spricht Klartext über den Klimaschutz

Durch den steigenden Meeresspiegel sind Inselstaaten bedroht. Vom Seegerichtshof in Hamburg-Nienstedten wollen sie wissen, ob die Verursacher des Klimawandels mehr tun müssen. Der hat nun ein Gutachten vorgelegt.

Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg hat in einem Rechtsgutachten den weltweiten Klimaschutz gestärkt. In dem am Dienstag verlesenen Gutachten kamen die Richter zu dem Schluss, dass der menschengemachte Ausstoß von Treibhausgasen zur Erd- und Meereserwärmung beiträgt und deshalb eine Verschmutzung der Meeresumwelt im Sinne des UN-Seerechtsübereinkommens darstellt. 

Die knapp 170 Unterzeichner des Übereinkommens – darunter Deutschland und die EU – seien deshalb verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Meeresumwelt vor Auswirkungen des Klimawandels zu schützen. Zudem leite sich aus dem Abkommen die Pflicht ab, bereits erfolgte Schädigungen maritimer Lebensräume und Ökosysteme wiederherzustellen. 

Seegerichtshof fordert mehr Unterstützung für Entwicklungsländer

Zudem müsse den Auswirkungen des Treibhausgasausstoßes mit Maßnahmen auf Grundlage bester wissenschaftlicher Erkenntnisse und in internationaler Zusammenarbeit begegnet werden. Entwicklungsländer – insbesondere solche, die besonders vom Klimawandel betroffen sind – müssten finanziell und technologisch unterstützt werden.   

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Von diesen Verpflichtungen seien die Staaten auch nicht durch andere Abkommen wie das Pariser Klimaschutzabkommen entbunden, so die Richter. Im Pariser Abkommen ist eine Begrenzung der Erderwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ zwei Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter vorgesehen – angestrebt werden 1,5 Grad. 

Klimawandel: Gutachten ist nicht bindend

Angestrengt hat das Gutachten eine Gruppe von neun kleinen Inselstaaten im Pazifik und der Karibik, die sich durch den aufgrund der Erderwärmung steigenden Meeresspiegel in ihrer Existenz bedroht sehen. 

Das Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs ist nicht bindend, dürfte aber wegweisend für künftige Entscheidungen internationaler Gerichte in Klimafragen sein. (dpa)

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