Haus-Partys statt Club-Besuch – massive Kritik an 2G-Regeln in Hamburg
Misst der Hamburger Senat bei Tanzveranstaltungen mit zweierlei Maß? Das Clubkombinat ist empört über die ausbleibenden Lockerungen für 2G-Veranstaltungen. Die Profis fühlen sich gegenüber privaten Gastgebern benachteiligt, weil auf Hochzeiten und Geburtstagen inzwischen mehr erlaubt ist als in den Clubs.
Seit dem 18. September gelten in Hamburg wieder neue Regeln. Für private Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und Co. mit mehr als 10 Personen gibt es Lockerungen: In Innenräumen dürfen bis zu 50 und im Freien 100 ungeimpfte, negativ getestete Personen (Privat-)Party machen, dazu beliebig viele geimpfte und genesene Gäste.
Beim Tanzen in privaten Räumen wird die Maskenpflicht teils aufgehoben, sogar Ausnahmen für Nicht-Geimpfte werden eingeräumt (beim Tanzen dürfen bis zu zehn Ungeimpfte ohne Maske dabei sein) – für Clubs und Konzerte hingegen bleiben diese Lockerungen aus.
Hamburg: Clubkombinat fordert Lockerungen für Tanz-Veranstaltungen
Selbst unter dem 2G-Modell bleibt Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher „besonders rigide“, findet das Clubkombinat. „Die Personenbegrenzung auf 150 tanzende Personen ermöglicht nur wenigen Clubs eine Wiedereröffnung“, heißt es in der Mitteilung. Viele blieben trotz der neuen Lockerungen noch auf staatliche Hilfe angewiesen.
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„Der Senat sieht beim Infektionsrisiko offenbar einen Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Veranstaltungen und macht sich damit äußerst unglaubwürdig“, findet Anna Lafrentz aus dem Vorstand des Clubkombinat Hamburg e.V. Selbst beim „angeblich sichersten“ 2G-Modell handle der Bürgermeister zu vorsichtig und treibt so alle Tanz-Wütigen aus Hamburg. „Dank der Lockerungen in den Nachbarländern wird der Konzert- und Clubbesuch nun in anderen Städten stattfinden“, so Lafrentz. Ihr Kollege Felix Stockmar ergänzt: „Der Senat überspannt hier den Bogen der Verhältnismäßigkeit“.
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Tanzen verboten? Clubkombinat zu neuen Lockerungen
Das Clubkombinat empört sich zudem über die „Inkonsequenz des Regelwerks“ – beispielsweise sollen Techniker:innen auf Veranstaltungen weiterhin Masken tragen, Besucher:innen hingegen nicht. Der Verband fordert den Hamburger Senat deshalb dazu auf, die Maskenpflicht bei Tanzveranstaltungen aufzuheben und zudem mehr Personen zuzulassen. Außerdem solle „für die nächsten Eindämmungsverordnungen seitens des Senats eine Verständigung mit der betroffenen Branche zu suchen, um in einem Konsens endlich eine Praxistauglichkeit zu erreichen und Gleichbehandlung zu erzielen“, heißt es.