Heftige Stürme in Hamburg: Wer haftet für die Schäden?
Sturm „Ylenia“ wütet aktuell im Norden, deckt Dächer ab, weht Zäune um und und lässt Äste auf Autos krachen. Doch welche Versicherungen übernehmen die Kosten für solche Sturmschäden?
Nach Versicherungsbedingungen ist ab Windstärke 8 von einem Sturm die Rede. „Ylenia“ fegt aktuell mit einer Windstärke von 11 bis 12 über den Norden, was sogar als „orkanartiger Sturm“ gilt.
Sturmschäden: Diese Versicherungen greifen
Wenn die Sturmböen Schäden am Haus anrichten, ein umgekippter Baum etwa auf dem Carport landet oder umherfliegende Gegenstände Zäune, Trennwände oder das kleine Gewächshaus im Garten beschädigen, dann greift die Wohngebäudeversicherung. So teilt die „Hamburger Feuerkasse“ am Donnerstag mit. Die Wohngebäudeversicherung zahlt auch für Folgeschäden, beispielsweise durch Feuchtigkeit durch eindringende Niederschläge nach einem Sturmschaden am Dach.
Das könnte Sie auch interessieren: Sturmtief „Ylenia“ im Norden: Orkanstärke mit bis zu 156 km/h
Die Hausratsversicherung ist zuständig für Schäden an der Wohnungseinrichtung, zum Beispiel wenn der Sturm Dachschindeln weggeweht hat und es durchs Dach regnet, so die „Hamburger Feuerkasse“. Achtung: Werden Gebäude und Hausrat allerdings durch Überschwemmungen oder Starkregen durchnässt, braucht man zusätzlich eine Elementarschadenversicherung, wenn man nicht auf den Kosten sitzen bleiben will.
Bei Beschädigungen am Auto durch herabfallende Äste, Dachpfannen oder Ziegel greift die Teilkasko-Versicherung. Die Vollkasko-Versicherung kommt hingegen für Schäden auf, die entstehen, wenn das Auto wegen eines Sturms von der Straße abkommt.
Starten Sie bestens informiert in Ihren Tag: Der MOPO-Newswecker liefert Ihnen jeden Morgen um 7 Uhr die wichtigsten Meldungen des Tages aus Hamburg und dem Norden, vom HSV und dem FC St. Pauli direkt per Mail. Hier klicken und kostenlos abonnieren.
Die Haftpflichtversicherung greift bei gesetzlichen Schadensersatzansprüchen, wenn anderen Menschen durch herumfliegende Gegenstände aus dem privaten Besitz Schäden zugefügt werden, zum Beispiel durch herabfallende Schindeln, Blumenkästen oder Satellitenschüsseln. Bei Vermietern oder Verpächtern greift laut „Hamburger Feuerkasse“ die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. (se)