Hier treten bald die nächsten zwei Anwohnerparkgebiete in Kraft
Es geht weiter mit dem Anwohnerparken. Erst vor einer Woche verkündete der zuständige Landesbetrieb Verkehr (LBV), der der Verkehrsbehörde unterstellt ist, sieben neue Bewohnerparkzonen in Eppendorf und Hoheluft-Ost. Dort werden gerade die Bewohner befragt. In der Zwischenzeit treten ab dem 16. Mai in fast direkter Nachbarschaft zwei neue Anwohnerparkzonen in Kraft – in Hamburgs am dichtest besiedeltem Stadtteil.
Im Detail befinden sich die beiden Zonen rund um das Generalsviertel und den Eppendorfer Weg in Hoheluft-West und Eimsbüttel-Ost. Ab dem 4. April können sich Bewohner online für 65 Euro oder an allen LBV-Standorten für 70 Euro einen Bewohnerparkausweis für zwölf Monate besorgen. Für ihre Besucher können sie Ausweise für drei Euro pro Tag beantragen.
Parken in Hamburg: Hier gibt’s neue Bewohnerparkgebiete
Für alle Fremdparker sieht’s nicht so gut aus: Sie dürfen täglich zwischen 9 und 20 Uhr für höchstens drei Stunden in den entsprechenden Gebieten stehen – für drei Euro die Stunde. Außerhalb dieser Zeiten können sie dort ihren Wagen kostenlos parken.
„Grund für die Einführung des Bewohnerparkgebiets ist die herausfordernde Parksituation in dem Stadtteil“, schreibt der LBV in einer Mitteilung. „Sie soll dem Parkdruck entgegenwirken und insgesamt zur fairen Aufteilung der Parkstände zwischen den Nutzergruppen führen.“ Dadurch verbesserten sich die schwierigen Parkbedingungen und die Verkehrssicherheit werde verbessert.
Tatsächlich ist der Parkdruck vor allem im dicht besiedelten Hoheluft-West enorm, ganz besonders im engen Generalsviertel. Durch die zuvor beschlossenen Anwohnerparkzonen Kaifu und die Straßen rund um den Innocentiapark wichen zudem in den vergangenen Monaten immer mehr Fremdparker in das sowieso schon überfüllte Generalsviertel aus. Die neuen Parkgebiete sollen jetzt für Entspannung sorgen.
Bewohnerparkgebiete: Es gibt aber einige Ausnahmen
Eine Ausnahme gibt es allerdings: In der Einkaufsstraße Hoheluftchaussee ist nur das Kurzzeitparken von drei Stunden erlaubt, Bewohner genießen hier nicht das Vorrecht des kostenlosen Parkens mit Ausweis. Dies sei laut LBV aufgrund der Ladengeschäfte nicht möglich. Gewerbetreibende können beim LBV für betriebsnotwendige Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
In der Quickbornstraße sowie der Troplowitzstraße gibt es für Fremdparker immerhin die Möglichkeit, ein Tagesticket für maximal zehn Euro pro Tag zu erwerben. Auch hier gilt der Bewohnerparkausweis der Anwohner nicht. (aba)