Verfolgung, Gefängnis, Tanzverbot: Wie Hamburgs Schwule kriminalisiert wurden
Als sich am 8. Mai 1945 das NS-Regime dort wiederfand, wo es hingehörte, nämlich auf dem Müllhaufen der Geschichte, da bedeutete das: Freiheit. Freiheit für Juden, für Kommunisten, für Sozialdemokraten. Freiheit für alle, die bis dahin von Gestapo, SA und SS gejagt worden waren. Nur für Schwule war das „Dritte Reich“ noch nicht zu Ende.
Denn der bereits seit 1872 gültige Paragraf 175 behielt in der jungen Bundesrepublik weiter Gültigkeit, und zwar in der von den Nazis verschärften Version. Zwei Hamburger Homosexuelle, der Kaufmann Oskar Kertscher und der Koch Günther Roebe, gingen dagegen an, versuchten der Homosexuellen-Verfolgung ein Ende zu setzen. Sie zogen 1951 bzw. 1952 vors Bundesverfassungsgericht – und scheiterten. Die höchsten deutschen Richter urteilten 1957, dass der Paragraf 175, der „Unzucht zwischen Männern“ unter Strafe stellte, mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
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