Homosexuellen-Verfolgung
  • War schwul und wurde in der NS-Zeit kastriert: Gustav Pannier, amtliches Foto acht Tage vor dem Eingriff am 20. August 1942. Nach dem Krieg blieb ihm eine Anerkennung als NS-Verfolgter versagt. Eine Entschädigung bekam er nicht - Begründung: Er habe seiner Entmannung zugestimmt.
  • Foto: Staatsarchiv Hamburg

paidVerfolgung, Gefängnis, Tanzverbot: Wie Hamburgs Schwule kriminalisiert wurden

Als sich am 8. Mai 1945 das NS-Regime dort wiederfand, wo es hingehörte, nämlich auf dem Müllhaufen der Geschichte, da bedeutete das: Freiheit. Freiheit für Juden, für Kommunisten, für Sozialdemokraten. Freiheit für alle, die bis dahin von Gestapo, SA und SS gejagt worden waren. Nur für Schwule war das „Dritte Reich“ noch nicht zu Ende.

Denn der bereits seit 1872 gültige Paragraf 175 behielt in der jungen Bundesrepublik weiter Gültigkeit, und zwar in der von den Nazis verschärften Version. Zwei Hamburger Homosexuelle, der Kaufmann Oskar Kertscher und der Koch Günther Roebe, gingen dagegen an, versuchten der Homosexuellen-Verfolgung ein Ende zu setzen. Sie zogen 1951 bzw. 1952 vors Bundesverfassungsgericht – und scheiterten. Die höchsten deutschen Richter urteilten 1957, dass der Paragraf 175, der „Unzucht zwischen Männern“ unter Strafe stellte, mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

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