Wird 1949 weden zweifachen Mordes an seinen eigenen Kindern zum Tode verurteilt, dann aber doch nicht hingerichtet: der Hamburger Erich Liebenow.
  • Wird 1949 wegen zweifachen Mordes an seinen eigenen Kindern zum Tode verurteilt, dann aber doch nicht hingerichtet: der Hamburger Erich Liebenow.
  • Foto: Staatsarchiv Hamburg

paidWie das Grundgesetz diesen Hamburger Kindermörder vor der Guillotine rettete

Dieser Kriminalfall schreibt Justizgeschichte – und zwar gleich aus mehreren Gründen: Erstens, weil es um den kaltblütigen Mord eines Mannes an den eigenen Kindern geht. Und zweitens: Weil der Täter zwar zum Tode verurteilt wird, ihm dann aber doch die Guillotine erspart bleibt. Das Grundgesetz, das am 24. Mai 1949 in Kraft tritt, rettet Erich Liebenow das Leben.

75 Jahre sind vergangen seit diesem Mordfall, der weit über Hamburgs Grenzen hinaus für Aufsehen sorgt. Wie ist es möglich, dass ein Vater es fertigbringt, sein eigen Fleisch und Blut zu töten? Das ist die Frage, die sich jeder damals stellt.

Während des Strafprozesses vorm Hamburger Landgericht wirkt der Mann eiskalt, zeigt keine Regung, keine Reue. Selbst, als er dem Richter detailliert beschreibt, wie er seine Kinder zu Tode gebracht hat, bleibt er ungerührt. Seine Stimme zittert nicht mal. Er redet so ruhig, als würde er beschreiben, wie er eine Weinflasche öffnet.




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