• In Deutschland dürfen Homosexuelle aktuell nur Blut spenden, wenn sie zuvor zwölf Monate auf Sex verzichtet haben. (Symbolbild).
  • Foto: picture alliance/dpa

Homosexuelle Blutspender: Hamburg kämpft für neue Regelung

Wer in Deutschland Blutspenden möchte, darf nicht homosexuell sein. An diesem Gesetz hat sich bisher nichts geändert, obwohl sich der Zusammenschluss von LGBTQ dafür seit Jahren einsetzt. Doch jetzt wird auch die rot-grüne Regierungsfraktion in Hamburg auf die Missstände aufmerksam und fordert zeitgemäße Regeln in Deutschland.

Der Senat solle sich auf Bundesebene für eine Anpassung der Hämotherapie-Richtlinie 2017 der Bundesärztekammer einsetzen, wie die Fraktionen von SPD und Grünen am Samstag mitteilten. Aktuell dürfen Homosexuelle nur Blut spenden, wenn sie davor ein Jahr auf Sex mit einem anderen Mann verzichtet haben. Das schließt schwule und bisexuelle Männer von der Blutspende in Deutschland aus. „Sicherheit hat bei der Blutspende natürlich weiterhin Priorität, aber zentral für ihre Beurteilung muss dabei das individuelle Risikoverhalten eines Menschen sein und eben nicht die Frage, welche Geschlechter untereinander Sex haben”, so Farid Müller, queerpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion.

Rot-Grün will gegen Diskriminierung beim Blutspenden kämpfen

Das Blutspendeverbot für Homo- und Bisexuelle stammt aus der Aids-Krise in den 1980er Jahren. 2017 ließ die Hämotherapie-Richtlinie die Zwölf-Monats-Regelung zu. Das Verbot wird damit begründet, dass das Sexualverhalten der Gruppe ein Risiko für den Empfänger bringe. „Die Aidskrise hierzulande ist überwunden. Stattdessen schlagen Blutbanken regelmäßig Alarm, weil Spenderinnen und Spender fehlen”, sagt Simon Kuchinke, Fachsprecher für LSBT*IQ der SPD-Bürgerschaftsfraktion. „Heute kann eine HIV-Infektion bereits nach sechs Wochen nachgewiesen werden”, so Kuchinke.

Das könnte Sie auch interessieren: Nicht nur Corona ist ein Grund– Hamburgs Blutspenden werden knapp

„Ich fordere daher den Präsidenten der Bundesärztekammer auf, uns noch in diesem Herbst auf Basis aktueller Erkenntnisse einen Vorschlag für eine Neuregelung zu unterbreiten”, sagt Müller. Am 28. Oktober soll der Antrag zum Blutspenden in der Hamburgischen Bürgerschaft behandelt werden. 

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp