Hunderte Verfahren wegen illegaler Autorennen in Hamburg
Gefährliche Raserei: Immer wieder führen verbotene Autorennen auf Hamburgs Straßen zu schweren Unfällen. Wie eine aktuelle Senatsanfrage zeigt, wurden seit 2019 mehr als 700 Verfahren gegen Raser in Hamburg eingeleitet. Doch in wie vielen Fällen kommt es auch zur Verurteilung?
Illegale Straßenrennen haben in Hamburg in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. So starb im vergangenen August ein erst zweijähriger Junge bei einem schrecklichen Unfall auf dem Schiffsbeker Weg (Billstedt) – verursacht durch zwei junge Männer, die sich ein Autorennen lieferten.
2024: 126 Verfahren wegen illegaler Straßenrennen
Allein im vergangenen Jahr hat die Staatsanwaltschaft 126 Verfahren wegen illegaler Straßenrennen eingeleitet, erklärt der Senat auf Anfrage des CDU-Abgeordneten Richard Seelmaecker. Zuerst berichtete der NDR.
Zwar sind das weniger Verfahren als im Jahr 2023 (155 Verfahren), doch verglichen mit 2019 (82 Verfahren) ist die Zahl deutlich gestiegen.

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Allerdings betont der Senat, dass sich der entsprechende Paragraph (§ 315d StGB) nicht nur gegen verbotene Autorennen, sondern auch gegen rücksichtslose Fahrer:innen generell richtet. 726 Verfahren wurden demnach zwischen 2019 und 2024 wegen gefährlicher Raserei eingeleitet – bei wie vielen dieser Verfahren es aber auch zu einem Autorennen kam, bleibt unklar. In 178 Fällen kam es dabei zu einer Verurteilung mit Erlass eines Strafbefehls.
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Neben den verbotenen Straßenrennen machen auch sogenannte „Autoposer“ Probleme, die mit manipulierter Technik unnötigen Lärm erzeugen. Um gegen die Poser vorzugehen, ist seit 2017 die Dienstgruppe „Autoposer“ im Einsatz. Mit der Kampagne „Mobil. Aber sicher!“ führt die Polizei seit 2021 zudem regelmäßige Schwerpunkteinsätze durch, um Raser auf Hamburgs Straßen zu stoppen. (mwi)
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