Impfpass und Spritze
  • Die Masern sind in Hamburg fast ausgerottet. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Friso Gentsch

Auch dank Impfpflicht: Diese Krankheit ist in Hamburg fast ausgerottet

Seit eineinhalb Jahren müssen unter anderem Kinder und Mitarbeiter in Kitas, Heimen und Schulen gegen Masern geimpft sein. Seitdem sind die gemeldeten Fälle deutlich gesunken. Das hat aber möglicherweise nicht nur mit der Impfpflicht zu tun.

Nachdem in den Vorjahren jeweils mehr als ein Dutzend Masernfälle in Hamburg bekannt geworden waren, ist 2020 kein einziger Fall gemeldet worden. Das ist der Hamburger Sozialbehörde zufolge durchaus mit einem Pandemieeffekt zu begründen. Zudem gibt es seit vergangenem Jahr die Masern-Impfpflicht für bestimmte Gruppen. Hamburg gilt den Angaben zufolge ebenso wie ganz Deutschland nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation damit fast als Masern-frei.

Hamburg: Bisher zwei Masern-Infektionen im Jahr 2021

Für 2021 erwartete die Behörde für Hamburg erneut einen sehr niedrigen Wert. Zwei Fälle gab es in diesem Jahr bislang. Von den Maserninfektionen in den vergangenen drei Jahren sei keine auf eine Ansteckung in der Kita zurückzuführen gewesen – wohl als Effekt der durchgängigen Impfung.

„Die Masern sind in Hamburg fast ausgerottet – immer wieder gibt es ganz kleine Ausbrüche mit einzelnen Erkrankten, aber eine größere Verbreitung ist wegen des Schutzes durch die Impfung so gut wie ausgeschlossen“, sagte eine Sprecherin der Hamburger Sozialbehörde.

Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen zeigt erste Erfolge

Seit 1. März 2020 gilt in Deutschland für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen eine Impfpflicht gegen Masern. Das betrifft Kinder ab einem Jahr in Betreuungseinrichtungen ebenso wie Schüler. Auch alle Mitarbeiter von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen sich gegen Masern impfen lassen, ebenso Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften.

Ursprünglich war eine Übergangsfrist zu den Regelungen der Maserimpfungen bis Ende Juli festgelegt worden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist sie nun bis zum Jahresende verlängert worden. Deshalb sind auch noch keine Bußgelder verhängt worden.

Masern-Infektion kann zu schweren Komplikationen führen

Eltern müssen die Masern-Impfung ihres Kindes in der Regel bei der Neuaufnahme in eine Kita oder Schule belegen, der Behörde zufolge wird die Impfplicht bislang von fast allen Eltern akzeptiert. In wenigen Einzelfällen habe es demzufolge Diskussionen gegeben, die aber meist in Gesprächen aufgelöst werden konnten.

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Masern sind eine meldepflichtige Krankheit. Eine Maserninfektion schwächt das Immunsystem und kann schwere Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Bronchitis oder Lungenentzündung zur Folge haben. Bei etwa einem von 1000 Erkrankten kommt es nach Angaben der Behörde zu einer Gehirnentzündung. Die Impfquote lag in der Vergangenheit nach Angaben des Robert Koch-Instituts in allen Bundesländern bei mindestens 95 Prozent. (dpa)

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