Junge Mutter in Hamburg erstochen: 35-Jähriger verurteilt
Blutige Messerattacke in Niendorf: Dort tötete im Februar ein Mann seine 25-jährige Lebensgefährtin mit mehreren Messerstichen. Am Freitag fiel das Urteil gegen den 35-Jährigen.
Vor Gericht gab er die Tat zu. Doch die Strafkammer sprach den 35-Jährigen vom Vorwurf des Mordes frei. Er habe die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. „Der Angeklagte ist nicht kriminell, sondern krank und bedarf der Hilfe“, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann am Freitag.
Niendorf: Mann tötet Lebensgefährtin mit Messer
Der Mann hatte am 20. Februar dieses Jahres in der Wohnung in Niendorf am Wagrierweg der Frau von hinten mit einem Messer in Hals und Rücken gestochen. Als die 25-Jährige auf dem Boden lag, habe er ihr zahlreiche weitere Messerstiche in die Brust versetzt. Die Mutter einer gemeinsamen kleinen Tochter sei wenig später im Krankenhaus an einem Verblutungsschock gestorben.
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Einer Nachbarin, die Schreie gehört hatte und schließlich die Wohnung betrat, sagte der Angeklagte nach Angaben von Steinmann, er wünsche, er sei tot. Der Richter sprach von einer „großen Tragödie“. Der 35-Jährige leide unter einer Depression mit psychotischen Symptomen. Er habe geglaubt, nur durch die Tötung seine Partnerin von ihm als schlechtem Vater und schlechtem Ehemann befreien zu können.
Hamburg: Polizei fand schlafendes Kind im Bett
Der Angeklagte und seine Frau waren 2015 aus Eritrea nach Hamburg geflüchtet. Der Mann war in dem ostafrikanischen Land zum Militärdienst einberufen worden und hatte bereits vorher mehrere Fluchtversuche unternommen, wie der Richter erklärte. In Hamburg hätten sich beide kennengelernt. Dank ehrenamtlicher Hilfe hätten sie sich gut integriert. Die Helfer hätten der Frau die Wohnung in Niendorf vermittelt.
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Er habe eine Arbeit gefunden, seine Stelle dann aber wieder verloren. Quasi als Selbstmedikation habe er über zwei Jahre Marihuana geraucht, sagte Steinmann. Außerdem habe er stundenlang am Handy gespielt.
Die Frau habe sich schwer getan, eine Ausbildung zu machen. Es sei jedoch eine scheinbar glückliche Familie gewesen. Den ersten Geburtstag der Tochter habe das Paar gemeinsam mit Nachbarn gefeiert.
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Unmittelbar nach der Tat habe der Angeklagte das Kind auf dem Arm gehabt und ihm ein Fläschchen gegeben, sagte Steinmann. Dann habe der Vater es schlafen gelegt. Die Polizei fand kurz darauf das schlafende Kind im Bett.
Es sei nun bei einer Pflegefamilie und soll – wenn ein Familiengericht zustimmt – in die Obhut einer Tante in den Niederlanden gegeben werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (jek/dpa)