Eine Hand hält mehrere Euro-Scheine wir einen Fächer in die Höhe.
  • Justiz schüttet in diesem Jahr 1,1 Millionen Euro Bußgelder für gemeinnützige Organisationen aus. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance / Daniel Karman

Justiz schüttet 1,1 Millionen Euro Bußgelder für Gemeinwohl aus

Ob ADAC-Luftrettung, der Opferhilfeverein Weißer Ring, ein Hamburger Frauenhaus oder Vereine für Umweltschutz – rund 280 Hamburger Organisationen haben im vergangenen Jahr zusammen mehr als eine Million Euro aus dem Sammelfonds für Bußgelder erhalten.

Die Strafprozessordnung sieht vor, dass im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren eine Bußgeldzahlung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen kann. In Hamburg weisen Gerichte und Staatsanwaltschaften den einzelnen Fördergebieten diese Bußgelder zu, anstatt sie direkt an gemeinnützige Einrichtungen zu vergeben.

Hamburger Führsorgeverein erhält mehr als 50.000 Euro.

2020 gab es in Hamburg für insgesamt 23 der rund 280 Organisationen Einzelzuwendungen aus dem Bußgeldsammelfonds im fünfstelligen Bereich. Der Rest erhielt Zuwendungen im vierstelligen Bereich. Insgesamt sind etwas mehr als 1,1 Millionen Euro verteilt worden, teilte die Justizbehörde am Montag in Hamburg mit.

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Laut Mitteilung hat, neben den Not- und Opferhilfen, der Hamburger Fürsorgeverein von 1948 für straffällig gewordene Menschen und deren Angehörige mit mehr als 50.000 Euro die höchste Einzelzuwendung erhalten. Jede gemeinnützige Einrichtung kann einen Antrag auf Gelder aus dem Sammelfonds für Bußgelder stellen, wenn sie bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz registriert ist. (dpa/ck)

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