Karlsruhe kassiert Polizeigesetz: Was bedeutet das für Hamburg?
Bürgerdaten mit einem Klick durchsuchen – ganz so locker darf das selbst die Polizei nicht machen: Ein Gesetz in Hamburg und Hessen, das genau dies erlauben sollte, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jetzt einkassiert. Welche Konsequenzen das Urteil genau hat und warum der Hamburgische Datenschutzbeauftragte es begrüßt.
Das Gesetz sollte den Einsatz einer Software ermöglichen, die verschiedene Datenbanken der Polizei auf der Suche nach potenziellen Straftätern durchforstet. Das soll den Ermittlern helfen, Kriminellen oder Extremisten auf die Spur zu kommen, noch bevor sie eine Straftat begehen können.
Hamburger Gesetz ist verfassungswidrig
In Hessen und in Nordrhein-Westfalen ist die Software schon im Einsatz. In Hamburg gibt es zwar ein Gesetz, das die Technik erlaubt, doch in der Praxis war der Einsatz der Software erst in Planung. Jetzt haben die Karlsruher Richterinnen und Richter das Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Gleichzeitig machten sie aber deutlich, dass eine verfassungskonforme gesetzliche Grundlage für die polizeiliche Datenanalyse grundsätzlich möglich sei.
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„Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und werden es im Einzelnen auswerten“, sagte ein Sprecher der Innenbehörde auf MOPO-Anfrage. „Das Urteil hat bisher keine unmittelbaren Auswirkungen, weil die Norm noch gar nicht von der Polizei Hamburg angewandt wurde.“
Datenschutzbeauftragter begrüßt Urteil
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuch, begrüßte das Urteil: „Das Gericht ist im Wesentlichen unserer Argumentation gefolgt, dass die durch neue Datenauswertungstechnologien möglichen schweren Grundrechtseingriffe nur aufgrund eindeutiger rechtlicher Grundlagen erfolgen können.“
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Die Hamburger Linksfraktion forderte als Reaktion auf das Urteil eine grundlegende Überprüfung des Polizeirechts. „Nun müssen alle Regelungen auf den Prüfstand“, sagte der Linken-Abgeordnete Deniz Celik. Der stellvertretende FDP-Landesvorsitzende Andreas Moring sagte das Urteil zeige, „dass es der Innenbehörde an Sensibilität im Umgang mit dem Datenschutz fehlt.“ (abu/dpa)