„Keine Erforderlichkeit mehr“: Polizei löscht umstrittene G20-Datenbank
Um Personen zu ermitteln, die während des G20-Gipfels im Juli 2017 Straftaten begangen hatten, wertete die Hamburger Polizei Unmengen an Video- und Fotomaterial aus – mithilfe einer vom Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar kritisierten Gesichtserkennungssoftware. Nun haben die Beamten ihre G20-Datenbank gelöscht.
Es bestehe keine strafrechtliche Erforderlichkeit mehr hinsichtlich geführter G20-Verfahren, wird die Polizei in einem vom Senat am Donnerstag veröffentlichten Schreiben zitiert. Die aus den Daten ermittelten Gesichter möglicher verdächtiger Personen waren kurz nach dem G20-Gipfel gespeichert und mit bereits bekannten Verbrechern abgeglichen worden – als Strafverfolgungshilfe.
Hamburg: Polizei löscht umstrittene G20-Datenbank
Bereits 2018 kritisierte Caspar dieses Vorgehen scharf. Seiner Auffassung nach existiere für die biometrische Analyse der Gesichter keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage. Kurz darauf forderte er sogar die Löschung. Das Verwaltungsgericht blockte jedoch ab, teilte mit, dass ihm die Kompetenz zur Überprüfung der Rechtslage fehle und die Maßnahmen auf eine allgemeine Regelung der Datenverarbeitung im Bundesdatenschutzgesetz gestützt werden könnten.
Nun also die freiwillige Löschung der Polizei – die Caspar natürlich begrüßt: Trotzdem hat er mit Hinblick auf die Tatsache, dass die Gesichtserkennung weiterhin ein legitimes und von der Polizei genutztes Mittel bleibt, Bedenken.
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„Die erheblichen Gefährdungen der automatisierten Gesichtserkennung für eine freie Gesellschaft und die Privatsphäre werden weltweit kritisch diskutiert“, sagt er.
Und fügt hinzu: „Besondere gesetzliche Vorgaben zur Zulässigkeit des Einsatzes dieser Technologie sind als Mindestmaß erforderlich, gerade um Rechte und Freiheiten von Menschen, die ganz überwiegend zu keinem Zeitpunkt tatverdächtig sind, wirksam zu schützen.“ (mp)