Keine Strafzahlung für Airlines mehr: Am Flughafen könnte es deutlich lauter werden
Traurige Schlappe für die Hamburger Umweltbehörde (Bukea): Die „Strafgebühren“ für verspätete Starts und Landungen auf dem Flughafen sind vom Verwaltungsgericht kassiert worden, nachdem die Lufthansa geklagt hat. Das dürfte gravierende Folgen für lärmgeplagte Anwohner entlang der Flugschneisen haben.
Vom Hamburger Flughafen starten wieder deutlich mehr Flieger, als noch in der Corona-Zeit. Im vergangenen Jahr gab es 120.000 Starts und Landungen, im Jahr davor waren es 110.000. Vor der Pandemie im Jahr 2019 waren es sogar 155.000 Flüge, das frühere Niveau ist also noch nicht wieder erreicht. Allerdings gibt es schon jetzt mit 809 mehr Verspätungen, als damals mit 678.
Umso problematischer ist es für Anwohner in den verlärmten Wohngebieten, dass nun die Verspätungsregelung auch noch gekippt wurde. Geklagt hatten Lufthansa und Condor gegen die Gebühr von 500 Euro pro verspätetem Flug. Diese Summe fiel immer an, wenn eine Landung oder ein Start in Hamburg zwischen 23 Uhr und Mitternacht erfolgte. Die Folge dürfte sein, dass auf den Rollfeldern wieder viel mehr Verkehr in diesem Zeitfenster herrscht. Nach null Uhr darf grundsätzlich nicht mehr gestartet und gelandet werden.
Verwaltungsgericht Hamburg kippt Verspätungsgebühr
Das Verwaltungsgericht hat zwar jetzt noch kein endgültiges Urteil gefällt, aber laut Bukea schon einmal deutlich darauf hingewiesen, in welche Richtung das Urteil zu erwarten ist. Daraufhin rudert die Bukea nun zurück und verfolgt die Klage nicht weiter, weil sie keine Aussicht auf Erfolg sieht.
„Das Druckmittel von Gebühren und Ordnungsgeldern gegenüber den Airlines fällt jetzt weg“, schätzt Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) realistisch ein. Es werde daher wieder mehr Verspätungen geben. Seine Behörde werde nun „umso ambitionierter“ an einer neuen Lärmschutz-Lösung arbeiten, schließlich befinde sich der Flughafen mitten in der Stadt und Verspätungen würden den nächtlichen Schlaf stark beeinträchtigen.
Hamburger Flughafen: Keine Strafe für späte Landungen
Kerstans Vorstoß dazu: In Zukunft sollen Starts und Landungen ab 23 Uhr einfach nicht mehr zulässig sein. Wer dennoch erst später landen oder starten wolle, der müsste dann vorher eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Das ist bisher nicht nötig, sondern viel einfacher geregelt: Wer später landet, der hat automatisch eine Genehmigung, zahlt aber eine Gebühr von 500 Euro. Und dann wird geprüft, ob die Verspätung vermeidbar gewesen wäre. Falls ja, kommt noch ein Bußgeld obendrauf.
Die Behörde hat bisher Gebühren in Höhe von 1,4 Millionen Euro eingefordert, davon wurden 1,2 Millionen Euro bereits gezahlt. Da die Behörde jetzt von dem Verfahren keinen Gebrauch mehr machen will, werden weitere anhängige Widersprüche nicht weiter verfolgt. Dabei handelt es sich um eine Gesamtsumme von 337.500 Euro. Die Bukea geht zunächst davon aus, dass die bereits gezahlten Summen von den Airlines nicht im Klageweg zurückgeholt werden können.
Insgesamt hatten im vergangenen Jahr 42 Fluggesellschaften Gebührenbescheide für Verspätungen erhalten. Allerdings betrifft die größte Anzahl und somit auch die größte Geldsumme die Lufthansa und Condor, einfach weil sie den Hamburger Flughafen am häufigsten anfliegen. Daher verwundert es nicht, dass diese Unternehmen dagegen geklagt haben.
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Auch ohne die „Strafgebühr“ müssen Airlines allerdings weiterhin Zuschläge für späte Starts und Landungen zahlen. Das liegt an der eigenen Entgeltordnung des Flughafens. Dies gelte laut Hamburg Airport für alle Flüge nach 22 Uhr. Die Zuschläge für einen gängigen Flugzeugtyp wie den A320 würden zum Beispiel zwischen 1500 Euro und knapp 3000 Euro je Flug liegen.
Kerstan will jetzt mit der für den Flughafen zuständigen Wirtschaftsbehörde sprechen. Die ist allerdings von der SPD geführt und offenbar befürchten die Grünen, dass es zwischen den beiden Behörden keine Einigung in der Sache gibt. Kerstan kündigt daher schon mal an, den Fluglärm zum Wahlkampfthema zu machen und damit in die nächsten Koalitionsverhandlungen zu gehen.