Kranke Tiere verkauft: Verurteilter Welpen-Quäler bekommt neuen Prozess
Er trennte die Welpen viel zu früh von ihrer Mutter, die Hundebabys starben. Deshalb wurde ein Mann, der die Tiere zum Verkauf angeboten hatte, im Mai 2021 zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Dagegen legte der 36-Jährige Berufung ein. Jetzt bekommt er einen neuen Prozess.
Die Hundewelpen bot Manuel M. über Ebay-Kleinanzeigen für 400 bis 1000 Euro zum Verkauf an. Die jeweiligen Verkaufshandlungen erfolgten dabei häufig konspirativ vor fremden Häusern, Wohnungen oder „aus dem Kofferraum“, ohne Kaufvertrag. Dass sich die Tiere in einem desolaten Gesundheitszustand befanden, verschwieg er den ahnungslosen Käufern.
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Denn die Tiere litten unter Parvovirose – eine unter Hunden hoch ansteckende Krankheit. Sie befällt umgeimpfte oder sehr junge Hunde, was hier wohl die Ursache war. Werden Welpen nämlich vor dem Ende der 8. Woche von ihrer Mutter getrennt, hat das katastrophale Auswirkungen auf ihr Immunsystem. Zwischen März und Juni 2020 verkaufte der Mann fünf kranke Welpen, die allesamt kurz darauf starben. Ein Paar, das einen Welpen von ihm gekauft hatte, zeigte Manuel M. an.
Welpen-Quäler wehrt sich gegen Urteil: Berufungsprozess startet
Am 18. Mai 2020 gingen Polizisten dem Fall nach. Als die Beamten an der Wohnung des Mannes am Rodeweg in Billstedt ankamen, soll er vom Balkon eine Aufzuchtbox geworfen haben. In einem Käfig entdecken sie elf Hundewelpen, die jünger als acht Wochen und teilweise ebenfalls an Parvovirose erkrankt waren. Die Hunde (Havaneser-Shi-Tzu-Mischlinge) nahmen die Beamten mit. Sie kamen in ein Tierheim.
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Im Dezember 2020 erwirkte die Staatsanwaltschaft Hamburg dann einen Haftbefehl, Manuel M. kam in Untersuchungshaft. Im Mai 2021 wurde er vor dem Amtsgericht St. Georg wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Einnahmen in Höhe von 2950 Euro, die er durch den Verkauf der Tiere eingenommen hat, sollten eingezogen werden. Vor Gericht behauptete er, er habe den schlechten Zustand der Tiere nicht realisiert. Das Gericht glaubte ihm jedoch nicht, da er sich um seinen eigenen Hund gut gekümmert hätte.
Gegen das Urteil legte Manuel M. Berufung ein. Am Freitag wird der Fall neu vor dem Hamburger Landgericht verhandelt.