Autos parken vorm Altonaer Kinderkrankenhaus
  • Das Altonaer Kinderkrankenhaus liegt in einem dicht bebauten Wohngebiet, in dem seit Ende März 2022 eine Anwohnerparkzone gilt. (Archivbild)
  • Foto: picture alliance / Daniel Bockwoldt/dpa | Daniel Bockwoldt

Krankenhaus klagt gegen Anwohnerparkzone – und bekommt Recht

Das Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) hat gegen eine Anwohnerparkzone rund um das Gebäude geklagt, weil Mitarbeiter und Eltern dort kaum noch Abstellflächen für ihre Autos finden. Das Gericht hat der Klage nun stattgegeben.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Gericht eine Anwohnerparkzone in Hamburg kippt. Im Juni war dies bereits am Grindel geschehen, nachdem eine Anwohnerin gegen die Parkzone E301 geklagt hatte. Das Gericht schrieb in seiner Urteilsbegründung, dass die Bewohnerparkzone die bundesweit zulässige Größe von 1000 mal 1000 Meter knapp überschritten hatte. Die Verkehrsbehörde sagte dazu, dass es eine Einzelfallentscheidung und noch nicht rechtskräftig sei.

Klage gegen Anwohnerparkzone in Ottensen

Im Falle der Anwohnerparkzone A109 rund um das Altonaer Kinderkrankenhaus an der Bleickenallee (Ottensen) steht noch gar keine Urteilsbegründung fest. Das AKK hatte im November 2022 gegen die Zone geklagt, die im März des Jahres eingeführt wurde. In einer Pressemitteilung geht die Klinik davon aus, dass auch hier die Größe der Parkzone ausschlaggebend für das Urteil war. Geschäftsführerin Christiane Dienhold freut sich darüber: „Durch das eingeführte Bewohnerparken finden unsere Mitarbeitenden keine Parkplätze mehr, und dies wiederum blockiert die Gewinnung weiterer Fachkräfte. Auch die Familien unserer kleinen Patienten sind mit erschwerten Bedingungen konfrontiert. Wir haben die Abschaffung der Parkzone A109 gefordert und sind erleichtert darüber, dass unserer Klage stattgegeben worden ist.“

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Knapp 400 Mitarbeiter seien wegen ihres mehr als 20 Kilometer langen Arbeitsweges auf das Auto angewiesen. Tatsächlich gibt es auch auf dem Krankenhausgelände Parkplätze, die aber kostenpflichtig sind. Außerdem baue man gerade ein Parkhaus mit 150 Plätzen. Man sei nun gespannt auf die Urteilsbegründung, heißt es. Ebenso die Verkehrsbehörde: „Die Urteilsbegründung liegt den zuständigen Behörden noch nicht vor. Um das Urteil einschätzen und inhaltlich auswerten zu können – auch mit Blick auf mögliche Rechtsmittel – muss uns dieses vorliegen. Dies soll in den kommenden Wochen erfolgen. Das Verwaltungsgericht hat nach den uns vorliegenden Informationen die Berufung zugelassen“, schreibt der Sprecher auf MOPO-Anfrage. (prei)

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