Während der MOPO-Telefonaktion wurden alle Fragen rund um gesetzliche und private Krankenversicherung beantwortet.
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Krankenkasse wird immer teurer: Was kann ich tun, um den Beitrag zu reduzieren?

Viele Krankenversicherte müssen in diesem Jahr mehr Beitrag zahlen. Wie viel es ist, hängt bei den Gesetzlichen von der Kasse ab, bei den Privaten vom Tarif. Angesichts weiterer Teuerungen in allen Lebensbereichen sucht so mancher nach Einspar- oder Wechselmöglichkeiten. Welche Optionen es gibt und worauf man achten sollte, darüber informierten während einer MOPO-Lesertelefonaktion unsere Experten Thiemo de Vries von der AOK Rheinland/Hamburg, Ralf-Dieter Garwels vom Verband der Privaten Krankenversicherung und Peter Klipp von der Stiftung Warentest/Finanztest. Hier die wichtigsten Fragen unserer Leser und die Antworten der Experten.

Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel für mich? Ich bin gesetzlich versichert.

Es ist natürlich möglich, durch einen Wechsel Geld zu sparen. Ob es sich lohnt, ist aber nicht alleine vom Beitrag abhängig. Denn es kommt auch darauf an, was Sie gern möchten, zum Beispiel einen besonderen Service oder eine gute Erreichbarkeit Ihrer Krankenkasse.

Experte am Lesertelefon: Ralf-Dieter Garwels vom Verband der Privaten Krankenversicherung. hfr
Experte am Lesertelefon: Ralf-Dieter Garwels vom Verband der Privaten Krankenversicherung.
Experte am Lesertelefon: Ralf-Dieter Garwels vom Verband der Privaten Krankenversicherung

Privatversicherte können Leistungen streichen, um Beiträge zu sparen

Ich bin verbeamtet, meine Tochter ist privat versichert und studiert. Jetzt ist der Beitrag hoch gegangen. Kann sie in die gesetzliche Versicherung wechseln?

Wer sich als Student zu Beginn des Studiums entschieden hat, sich privat zu versichern, bleibt es das gesamte Studium über. Ab dem 25. Lebensjahr fällt das Kindergeld weg, und die Beiträge steigen meist an. Ein Wechsel ist erst möglich, wenn Ihre Tochter nach dem Studium eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt.

Welche Möglichkeiten gibt es, den Beitrag in der privaten Krankenversicherung zu reduzieren?

Eine Beitragsreduzierung geht in aller Regel mit dem Wechsel in einen Tarif mit geringeren Leistungen einher. Wenn ein solcher Wechsel beispielsweise aus finanziellen Gründen notwendig ist, kann Ihnen Ihr Krankenversicherer ein Angebot zur Umstellung in günstigere Tarife machen. Eine weitere Möglichkeit ist, einzelne Leistungen aus dem Vertrag zu streichen, beispielsweise die Chefarztbehandlung und bessere Unterbringung in einem Krankenhaus. In jedem Fall sollten Sie Kontakt zu Ihrem Versicherer aufnehmen, um gemeinsam mit ihm eine optimale Lösung für Sie zu finden.

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Ich bin privat in einem Bisex-Tarif versichert, die nicht mehr angeboten werden. Wäre aus Kostengründen ein Wechsel in einen Unisex-Tarif sinnvoll? Kann mein Beitragsentlastungstarif optimiert werden?

Grundsätzlich funktioniert die Kalkulation auch in den Bisex-Tarifen natürlich weiterhin. Die Beiträge werden nicht zwangsläufig deswegen teurer, weil es seit 2013 die Unisex-Tarife gibt. Nichtsdestotrotz können Sie Ihren Versicherer bitten, Ihnen ein Angebot auf Umstellung in einen Unisex-Tarif zu berechnen, um vergleichen zu können. Im Hinblick auf eine weitere Beitragsreduzierung im Alter kann er Ihnen auch ein Angebot auf Erhöhung Ihres Beitragsentlastungstarifes machen. Einen Teil des Beitrages für einen solchen Tarif können Sie steuerlich geltend machen.

Experte am Lesertelefon: Thiemo de Vries von der AOK Rheinland-Hamburg. hfr
Experte am Lesertelefon: Thiemo de Vries von der AOK Rheinland-Hamburg.
Experte am Lesertelefon: Thiemo de Vries von der AOK Rheinland-Hamburg

Ich bin Beamter in Hamburg und gehe in diesem Jahr in Pension. Welche Möglichkeit gibt es, den Beitrag zu reduzieren? Ich habe aktuell 50 Prozent Beihilfe.

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Als Hamburger Beamter erhöht sich Ihr Beihilfeanspruch mit Eintritt in den Ruhestand auf 70 Prozent. Ihre Krankenversicherung können Sie daher auf eine 30-prozentige Absicherung reduzieren. Das wird Ihren aktuellen Krankenversicherungsbeitrag spürbar reduzieren.

Nach vollendetem 55. Lebensjahr ist ein Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr möglich

Ich bin Rentner und privat versichert. Kann ich zurück in die Gesetzliche?

Nein, nach dem vollendeten 55. Lebensjahr ist ein Wechsel von der Privatversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse nicht mehr möglich.

Ich habe gehört, dass es bei Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Kasse ein Sonderkündigungsrecht gibt. Wie funktioniert das?

Erhöht Ihre Krankenkasse im Januar den Zusatzbeitrag, dann haben Sie bis Ende Januar ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Sie werden dann am 1. April Mitglied Ihrer neuen gewählten Krankenkasse. So lange müssen Sie allerdings den höheren Zusatzbeitrag zahlen.

Wie sieht es aus mit der Beitragshöhe bzw. deren Bemessung während der Elternzeit? Ich bin freiwillig versichert, meine Frau ist privat versichert.

Experte am Lesertelefon: Peter Klipp von der Stiftung Warentest/Finanztest. hfr
Experte am Lesertelefon: Peter Klipp von der Stiftung Warentest/Finanztest.
Experte am Lesertelefon: Peter Klipp von der Stiftung Warentest/Finanztest

Auch während der Elternzeit sind grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Für die Beitragsberechnung werden zudem 50 Prozent der Bruttoeinnahmen des privat versicherten Ehegatten, höchstens die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze, zugrunde gelegt.

Menschen mit Vorerkrankung sollten nicht in die Privatversicherung wechseln

Lohnt sich ein Wechsel von der gesetzlichen in die Privatversicherung?

Diese Entscheidung ist sehr individuell und von vielen persönlichen Faktoren abhängig. Festzustellen ist aber, dass Tarife, die eine gute Absicherung bieten, nicht zum Schnäppchenpreis zu erhalten sind und im Alter unabhängig vom Einkommen sehr teuer werden können. Die Gesetzliche bietet hier einkommensabhängige Preisstabilität bei sehr guter Versorgung. Menschen mit Vorerkrankungen wird ein Wechsel häufig nicht zu empfehlen sein, da dies in der Regel zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen kann. Hier verhält sich die Gesetzliche solidarischer.

Ich bin selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert. Nächstes Jahr will ich in Rente gehen. Wie werde ich dann versichert?

Da Sie voraussichtlich die erforderlichen Vorversicherungszeiten erfüllen, werden Sie pflichtversichertes Mitglied der Krankenversicherung der Rentner, KVdR. Vorversicherungszeiten bedeuten, dass Sie neun Zehntel der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens gesetzlich versichert gewesen sein müssen. Als freiwillig Versicherte waren Sie das. Wer die Vorversicherungszeiten nicht erreicht, wird als Rentner freiwillig versichert.

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