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Teilnahmebedingungen „Lass machen – Geld fürs Quartier“

Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel („Lass machen – Geld fürs Quartier“ der MOPO und der Hamburger Volksbank) für gemeinnützige Einrichtungen mit Sitz in Hamburg.

Der Gewinn ist eine Spende, welche zur Umsetzung eines Projektes der gemeinnützigen Einrichtung zu nutzen ist. Privatpersonen dürfen nicht teilnehmen. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur unter diesen Teilnahmebedingungen möglich:

I. Gewinnspielveranstalter

Das Gewinnspiel wird von der Morgenpost Verlag GmbH und der Hamburger Volksbank eG veranstaltet. Das Gewinnspiel wird nicht von Instagram, Facebook, LinkedIn oder TikTok organisiert oder gesponsert.

II. Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen mit Sitz in Hamburg, die ein konkretes, bereits bestehendes Projekt oder ein konkret geplantes Projekt, was zwingend in 2024 starten wird, mit der Spende fördern möchten.

(2) Eine Teilnahme am Gewinnspiel kann auch über Mitglieder der gemeinnützigen Einrichtung erfolgen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und über 18 Jahre alt sind (nachfolgend auch „Einreicher“ genannt). Einreicher nehmen nicht für sich selbst, sondern stets nur für ihre jeweilige gemeinnützige Einrichtung teil.

(3) Mitarbeiter und Außendienstmitarbeiter der Morgenpost Verlag GmbH und der Hamburger Volksbank eG sind als Einreicher für die Teilnahme am Gewinnspiel für ihre gemeinnützige Einrichtung ausgeschlossen.

III. Ablauf, Voraussetzungen und Gewinnermittlung

(1) Das Gewinnspiel besteht aus einer Bewerbungs- und einer sich anschließenden Voting- Phase. Eine Jury bestehend aus der Morgenpost Verlag GmbH und der Hamburger Volksbank eG wählt aus allen Einsendungen 10 teilnehmende gemeinnützige Einrichtungen aus, die mit ihren Projekten ins Voting gelangen. Das Voting findet auf der Webseite www.mopo.de statt. Die fünf Projekte, die im Votingzeitraum 07.10. – 21.10.2024, 12 Uhr die meisten Stimmen erlangen, erhalten von der Hamburger Volksbank eG. eine Spende in Höhe von 20.000€, um ihre Projekte umzusetzen.

(2) Die Bewerbung muss die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

Beschreibung der gemeinnützigen Einrichtung und des Projektes, inklusive der zu erwartenden Kosten, auf höchstens zwei Seiten, inkl. E-Mail-Adresse, Anschrift und der Telefonnummer eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners der gemeinnützigen Einrichtung. Es muss sich um ein konkretes, bereits bestehendes Projekt oder ein konkret geplantes Projekt handeln, was zwingend in 2024 starten wird. Das Preisgeld darf nicht für Gehälter, Miete oder Projekte im Ausland ausgegeben werden.

(3) Die Bewerbungen können per Post an Morgenpost Verlag GmbH, ottensenOPEN, Barnerstraße 14, 22765 Hamburg, Stichwort: Lass machen – Geld fürs Quartier oder per Mail an lassmachen@mopo.de erfolgen.

(4) In der Bewerbungs-Phase ist die Anzahl der Bewerbungen je Teilnehmer und je gemeinnützige Einrichtung auf eine Bewerbung beschränkt.

(5) Für die Voting-Phase wird je gemeinnützige Einrichtung maximal ein Beitrag zugelassen.

(6) Gemeinnützige Einrichtungen, die von der Jury für die Votingphase ausgewählt wurden, erhalten von der Morgenpost Verlag GmbH eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon mit der Aufforderung, einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner der gemeinnützigen Einrichtung (Name und Nachname, E-Mail-Adresse) zu nennen, sofern dieser nicht bereits in der Bewerbung angegeben ist. Es gelten die datenschutzrechtlichen Grundlagen, siehe „IV. Datenschutzrechtlicher Einwilligungsvorbehalt“.

(7) Der Veranstalter sendet an die genannte E-Mail-Adresse eine Aufforderung zur Prüfung des Nachweises der Gemeinnützigkeit. Dieser muss durch das Finanzamt beigelegt sein (§5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes) und darf nicht älter als fünf Jahre sein.

(8) Der gemeinnützige Verein sendet die oben genannten Nachweise innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Erhalt der Aufforderung per E-Mail oder Post an die Morgenpost Verlag GmbH.

(9) Die ermittelte Vorauswahl wird auf der Website [www.mopo.de] ab dem 07.10.2024 veröffentlicht und für die Voting-Phase freigegeben, so dass für das Projekt der jeweiligen gemeinnützigen Einrichtung öffentlich abgestimmt werden kann.

(10) Im Rahmen des Votings auf der Gewinnspiel-Webseite hat jede Person nur eine Stimme. Gibt eine Person mehrere Stimmen ab, ist ihre Stimmabgabe insgesamt ungültig.

(11) Die Beiträge (Bilder) der gemeinnützigen Einrichtungen auf der Gewinnspiel-Webseite mit den meisten Stimmen gewinnen. Insgesamt werden fünf Gewinner über das Voting ermittelt. Die gemeinnützige Einrichtung, für die die meisten Stimmen abgegeben werden, ist Erstplatzierte, die mit den zweitmeisten Stimmen zweitplatziert usw. Die Reihenfolge der Gewinner richtet sich nach der Anzahl der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los.

IV. Gewinne

(1) Platz 1-5: Spende in Höhe von 20.000€ an die jeweilige gemeinnützige Einrichtung für ein konkretes Projekt.

(2) Eine Übertragung des Gewinns auf Dritte ist ausgeschlossen.

(3) Die Spende setzt voraus, dass es sich um eine gemeinnützige Einrichtung handelt. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit muss durch das Finanzamt beigelegt sein (§5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes) und darf nicht älter als fünf Jahre sein.

(4) Die Auszahlung der Spende kann nur erfolgen, wenn die Mittelverwendung für ein konkretes Projekt nachgewiesen wird.

(5) Es muss sich um ein bereits bestehendes Projekt oder ein konkret geplantes Projekt handeln, was zwingend in 2024 starten wird.

(6) Versteuerung der Hauptgewinne: Eine zentrale Versteuerung der Hauptgewinne durch die Hamburger Volksbank eG ist nicht möglich. Weitere Informationen erfolgen bei Teilnahme der gemeinnützigen Einrichtung an der Voting-Phase. Für die steuerliche Behandlung ist die Gemeinnützigkeit der Einrichtung wichtig. Der Gewinn sollte in keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb investiert werden, da es sonst gegebenenfalls zur Versteuerung des Gewinns kommen kann.

(7) Die Gewinnerprojekte werden in Form von Texten, Fotos und Videos dokumentiert und auf verschiedenen Kanälen veröffentlicht: Morgenpost Verlag GmbH: Mopo Printausgabe, www.mopo.de, Facebook, Instagram, Hamburger Volksbank eG: www.hamburger- volksbank.de, Facebook, Instagram, LinkedIn, Newsletter, E-Plakate, Intranet sowie auf weiteren externen Medien (z.B. Presse) statt. Die Gewinner erklären sich mit der Veröffentlichung einverstanden.

V. Nutzungsrechte und Freistellung

(1) Nach Auswahl der 10 teilnehmenden gemeinnützigen Einrichtungen für die Votingphase erstellt ein Fotograf/in der Morgenpost Verlag GmbH von diesen Einrichtungen Fotos für die Vorstellung in Form von Beiträgen bzw. für die Votingphase.

(2) Die Bilder müssen vom Fotograf/in der Morgenpost Verlag GmbH eigens aufgenommen bzw. erstellt worden sein. Die Inhalte (insbesondere Bilder) dürfen keine Rechte Dritter, z. B. Urheber- oder Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild verletzen oder gegen die guten Sitten verstoßen.

(3) Der Einreicher räumt beiden Veranstaltern für die Durchführung des Gewinnspiels unentgeltlich ein nicht-ausschließliches, inhaltliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Inhalte (Beitrag, Bilder) ein.

(4) Das Nutzungsrecht umfasst alle bekannten Nutzungs- und Verwertungsarten. Dazu gehört insbesondere das Recht, Abänderungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen vorzunehmen, die Inhalte im Original oder in abgeänderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, vorzutragen, auf- und vorzuführen, zu lizenzieren, öffentlich zugänglich zu machen (z.B. auf den Webseiten, dem Newsletter und den Social-Media-Kanälen der Veranstalter), zu senden, wiederzugeben und über Fernleitungen oder drahtlos zu übertragen und zum Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen und -Geräten zu nutzen.

(5) Die Veranstalter sind befugt, die Rechte auch auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Rechte einzuräumen, sofern dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist oder die Übertragung der Rechte im Zusammenhang mit einer werblichen Maßnahme für dieses Gewinnspiel steht.

(6) Der Einreicher verzichtet ausdrücklich auf das Recht zur Urhebernennung.

(7) Der Einreicher stellt die Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter, die aus der Nutzung der eingereichten Beiträge, Bilder zur Durchführung des Gewinnspiels entstehen (insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts-, Markenrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen) auf erstes Anfordern hin frei. Der Einreicher teilt den Veranstaltern bekanntwerdende Ansprüche Dritter unverzüglich mit. Die Veranstalter sind berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Einreichers hat dieser zeitlich im Voraus mit den Veranstaltern abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem Veranstalter durch eine Rechtsverteidigung entstehen bzw. entstanden sind. Die Freistellungen finden keine Anwendung, wenn der Anspruch des Dritten daraus resultiert, dass die Veranstalter die eingereichten Inhalte (Beiträge, Bilder) entgegen den in diesen Teilnahmebedingungen geregelten Bestimmungen benutzt.

VI. Datenschutzrechtlicher Einwilligungsvorbehalt

(1) Sofern die Beiträge (Bilder) Abbildungen von natürlichen Personen beinhalten, setzt die Teilnahme am Gewinnspiel voraus, dass von allen erkennbar abgebildeten Personen, die mindestens 14 Jahren alt sind, jeweils die erforderliche Einwilligung zur datenschutzkonformen Verarbeitung der Inhalte zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erteilt wird. Dazu gehört auch die Veröffentlichung der Bilder durch die Veranstalter auf dessen Webseiten und dessen Social-Media-Kanälen (z.B. Instagram, Facebook, LinkedIn und TikTok). Die Einwilligungsformulare werden den für das Voting zugelassenen gemeinnützigen Einrichtungen vom Morgenpost Verlag im Vorfeld postalisch, elektronisch (per E-Mail) oder am Tag des Fotos persönlich zur Verfügung gestellt.

(2) Für Minderjährige unter 14 Jahren kann die Einwilligung nur von ihren beiden gesetzlichen Vertretern (also in der Regel von den sorgeberechtigen Eltern) erklärt werden. Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr bedürfen zusätzlich zu ihrer Einwilligung der Zustimmung ihrer beiden gesetzlichen Vertreter.

VII. Teilnahmezeitraum

Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ab dem 06.09.2024 möglich. Teilnahmeschluss ist der 26.09.2024. Die Voting-Phase findet von 07.10.2024 bis 21.10.2024, 12 Uhr statt. Im Anschluss daran werden die Gewinner im November und Dezember 2024 benachrichtigt.

VIII. Haftungsausschluss

Die Veranstalter haften unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Veranstalter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften die Veranstalter für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Wurde eine wesentliche Vertragspflicht einfach fahrlässig verletzt, ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Veranstalter einen etwaigen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen hat. Gleiches gilt für etwaige Ansprüche des Nutzers nach dem Produkthaftungsgesetz.

IX. Datenschutz

Die im Rahmen der Aktion erhobenen personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt. Alle weiteren datenschutzrechtlichen Informationen sind unseren Datenschutzhinweisen https://www.mopo.de/angebotsinformation/datenschutz/ zu entnehmen.

X. Gewinnspielausschluss

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behalten wir uns das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt auch, wenn sich die teilnehmende gemeinnützige Einrichtung oder Einreicher im Rahmen der Beiträge rechtswidrig verhalten. Dies gilt insbesondere bei beleidigenden, diskriminierenden Inhalten oder Verstößen gegen die guten Sitten. Sollte sich nach Gewinnauszahlung herausstellen, dass der Gewinn zweckwidrig (III. 3.) verwendet wurde, verpflichtet sich der Empfänger nach Aufforderung durch die Veranstalter zur umgehenden Rückzahlung des Gewinns.

XI. Sonstiges

(1) Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten (z.B. technische Probleme außerhalb der Kontrolle und Einflussnahme des Veranstalters).

(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nicht. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke dieser Teilnahmebedingungen.

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