Letzte Generation: Aktivist will Geldstrafe nicht akzeptieren
Erst warfen sie Lebensmittel auf die Straße, dann blockierten sie den Verkehr: Im Februar 2022 legte S. mit weiteren Aktivisten der „Letzten Generation“ mit einer Blockade den Verkehr auf der Kreuzung Billhorner Brückenstraße/Billhorner Röhrendamm (Rothenburgsort) kurzzeitig lahm. Im März 2023 wurde S. deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt – gegen diese Strafe wehrt er sich nun.
Es war am Morgen des 4. Februar 2022 als mehrere Aktivisten der Klima-Gruppe „Letzte Generation“ den Berufsverkehr auf der Kreuzung Billhorner Brückenstraße/Billhorner Röhrendamm (Rothenburgsort) lahmlegten. Sie warfen Lebensmittel auf die Straße und hielten Plakate mit der Aufschrift „Essen retten, Leben retten“ in der Hand. Schließlich setzen sie sich auf die Straße, einige klebten sich fest. Unter ihnen: Der 59-Jährige S.
Aktivist der „Letzten Generation“ wehrt sich gegen Geldstrafe
Bereits im November 2022 erhielt S. aufgrund seiner Teilnahme bei der Protest-Aktion im Februar wegen Nötigung einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro (40 Tagessätze à 35 Euro). Er wehrte sich dagegen – am 14. März 2023 stand er vor dem Amtsgericht Harburg vor Gericht. Da die Protestaktion nach weniger als 20 Minuten durch die Polizei beendet wurde, lautete das Urteil eine Geldstrafe von 300 Euro (30 Tagessätze à 10 Euro) wegen versuchter Nötigung.
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Doch auch damit scheint sich S. nicht zufrieden geben zu wollen: Er legte Berufung ein. Nun wird der Fall am Montagmorgen neu verhandelt. Der Prozess gegen S. wegen des Vorwurfs der Nötigung findet ab 9.30 Uhr vor dem Landgericht Hamburg statt. (mp)