• Die Hamburger Polizei kontrolliert Passanten in der Innenstadt. (Symbolbild)
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Lockerungen in Aussicht: Notbremse aufgehoben: So sieht Hamburgs Stufenplan aus

Mehr Bewegungsfreiheit nach 21 Uhr – dank der sinkenden Inzidenzzahl soll das schon ab Mittwoch in Hamburg wieder möglich sein. Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) kündigte am Montag die Aufhebung der Corona-Notbremse in Hamburg an. Der Senat hat sich dafür einen Stufenplan überlegt. Die MOPO zeigt, wie es weitergeht.

Zur Lockerung der Notbremse muss die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegen. Ab dem übernächsten Tag, also insgesamt am siebten Tag, wird dann gelockert. Am Montag war es in Hamburg endlich soweit, gelockert wird ab Mittwoch.

Ab 12. Mai: Ausgangssperre wird aufgehoben

Die Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr wird aufgehoben. Sport im Freien ist wieder mit bis zu 10 Kindern möglich, wobei die Aufsichtspersonen einer Testpflicht unterliegen.

Die Maskenpflicht auf Spielplätzen für Begleitpersonen wird aufgehoben. Sie gilt nur beim Unterschreiten des Mindestabstands von 1,5 Metern oder einer Anordnung im Einzelfall. Außerdem werden Geimpfte und Genesene tagesaktuell negativ Getesteten gleichgestellt.

Ab 17. Mai: Schulen, Kitas und Museen öffnen weiter

Nach den Maiferien dürfen Schüler:innen aller Hamburger Schulen wieder in den Wechselunterricht gehen. Zusätzlich sollen die Kitas vom erweiterten Notbetrieb in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln. Das heißt eine Betreuung von 20 Stunden an mindestens drei Tagen ist gewährleistet.

Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Ausstellungshäuser dürfen öffnen, Voraussetzung sind Hygienevorgaben, eine Testpflicht, (digitale) Kontaktnachverfolgung und eine flächenbezogener Personenzahlbegrenzung.

Nächster Schritt: Einzelhandel, Kontakte, Sport

Bleibt die Inzidenz weiter auf einem niedrigen Niveau, sind in einem nächsten Schritt weitere Lockerungen möglich. Dieser folgt frühestens zehn bis 14 Tage nach dem Ersten.

Der Einzelhandel kann geöffnet werden. Voraussetzung ist ein tagesaktuell negativen Tests für die Kundinnen und Kunden, die (digitale) Kontaktnachverfolgung sowie eine Personenzahlbegrenzung, die sich an der Verkaufsfläche orientiert.

Die Kontaktbeschränkung wird erweitert auf fünf Personen aus zwei Haushalten, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet werden.

Kontaktfreier Sport in Gruppen ist wieder mit bis zu 10 Erwachsenen im Freien möglich, wenn sie einen negativen Test vorweisen können. Kindersport im Freien wird mit bis zu 20 Kindern ermöglicht, wobei die Aufsichtspersonen einen negativen Test vorweisen muss.

Private Kindergeburtstagsfeiern von bis zu 10 Kindern bis zum 12. Lebensjahr wieder möglich.

Die Angebote der körpernahen Dienstleistungen (über Friseure und Fußpflege hinaus) können genutzt werden. Die Kundin oder der Kunde muss einen tagesaktuell negativen Test vorlegen und das Geschäft eine (digitaler) Kontaktnachverfolgung sicherstellen.

Außerschulische Bildungseinrichtungen werden geöffnet, verbunden mit der Testpflicht und unter Wahrung von Hygienevorschriften.

Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und soziale Angebote können unter Wahrung von Hygienevorschriften wieder in Anspruch genommen werden.

Der praktische Fahrunterricht ist verbunden mit der Testpflicht wieder zulässig.

Die Maskenpflicht in Parks und Grünanlagen wird aufgehoben. Die generelle Pflicht zum Tragen einer Maske bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern oder auf Anordnung im Einzelfall bleibt bestehen.

Kultur-, Sport- und ähnliche Veranstaltungen unter freiem Himmel dürfen stattfinden. Voraussetzung sind Hygienevorgaben, Terminbuchung, Testpflicht, (digitale) Kontaktnachverfolgung, Personenzahlbegrenzung sowie feste Sitz- oder Stehplätze. Dies betrifft nicht den Bereich der privaten Feiern.

Darüber hinaus können ausgewählte Modellprojekte zur Erprobung von Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen ermöglicht werden.

Weitere Öffnungen in Hamburg

Zehn bis 14 Tage nach diesen Schritten sind, je nach Infektionslage, weitere Öffnungen in den Bereichen Außengastronomie, Sport, Kultur (zum Beispiel Theater), Schule, Hochschule, Kitas, Kinder- und Jugendhilfe, soziale Einrichtungen, Veranstaltungen im Freien und Kontaktbeschränkungen möglich.

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Anschließend sollen in einem weiteren Schritt Öffnungen in der Gastronomie und dem Tourismus möglich werden. (mp)

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