Hier ist Hamburgs Friedhöfchen der Kuscheltiere
Die kaum 40 Quadratmeter große Grünanlage liegt versteckt an der Schröderstiftstraße in Rotherbaum, direkt unterhalb des Fensehturms und sie birgt ein Geheimnis – einen „Friedhof der Kuscheltiere”.
„Teddy“ wurde sechs Jahre alt. Er starb am 1. Januar 2021. „Elsa“ wiederum verschied erst in diesem Jahr am 8. Januar. Die Daten stehen auf kleinen weißen Holzkreuzen, die vermutlich Anwohner oder deren Kinder hier versteckt im Gebüsch aufgestellt haben. Die Mini-Begräbnisstätte ist gepflegt, nur das schon etwas verwitterte hölzerne Grabkreuz des bereits 2019 verstorbenen „Pumuckl“ liegt umgekippt auf der Erde.
Wer wurde hier nur bestattet? Waren es Hunde, Katzen oder vielleicht eher Kleintiere wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Hamster? Und noch eine Frage stellt sich natürlich beim Anblick der rührenden kleinen Gräber: Darf man als Hamburger seine Haustiere überhaupt auf diese Weise beerdigen?
Lost Places
Der Autor: Thomas Hirschbiegel (l.) ging 1977 direkt von der Schule zur MOPO, war erst zehn Jahre Fotoreporter und dann ab 1987 Redakteur mit dem Spezialgebiet Polizei, Architektur und Stadtentwicklung.
Der Fotograf: Florian Quandt begann seine journalistische Tätigkeit beim „Elbe Wochenblatt“, absolvierte ein Redakteurs-Volontariat beim „Pinneberger Tageblatt“ und ist seit 2005 Fotoreporter bei der MOPO.
Das unscheinbare Stückchen Grün, um das es hier geht, befindet sich zwischen Papendamm und Rentzelstraße. Es war nicht herauszubekommen, ob es Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg ist oder Privatgrund. Gleich daneben ist jedenfalls ein Wendehammer am Ende eines kleinen Abzweigs des Papendamms.
Hamburg: Tier-Bestattungen nur auf Privatgrund zulässig
Zuständig ist hier in Rotherbaum das Bezirksamt Eimsbüttel und dessen Sprecher Kay Becker erklärt es so: „Kleine Tiere darf man in leicht verrottbarem Material eingewickelt in seinem Garten vergraben. Man muss aber bitte mindestens 50 Zentimeter tief buddeln, damit andere Tiere nicht an den vergrabenen Kadaver kommen.“ Beim Bestatten seines Haustieres ist außerdem darauf zu achten, eine gewisse Entfernung zu öffentlichen Wegen einzuhalten und das Verbuddeln von toten Tieren in Natur- oder Wasserschutzgebieten ist grundsätzlich nicht erlaubt. In Deutschland ist eben alles auf das Genaueste geregelt.
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Bleibt zu hoffen, dass die kleinen Nager oder Kätzchen an der Schröderstiftstraße ein langes Leben haben werden und ihre Besitzer noch lange erfreuen. Ansonsten wird der Mini-Lost-Place im Schatten des Fernsehturms nämlich bald zu klein.