Das Opfer wird von den Rettungskräften in ein Krankenhaus gebracht.
  • Das Opfer erlitt eine lebensgefährliche Beinverletzung, musste in einem Krankenhaus notoperiert werden. (Archivbild)
  • Foto: Marius Röer

Mann in Hamburg angeschossen – 22-Jähriger muss sich verantworten

Großeinsatz in Billstedt im April 2021: Ein 41-jähriger Mann war in einem Wohnhaus durch Schüsse lebensgefährlich verletzt worden. Jetzt steht der 22-jährige mutmaßliche Schütze vor Gericht.

Der Notruf ging um kurz nach 20 Uhr bei der Polizei ein: Schüsse in einem Mehrfamilienhaus am Jenkelweg! Als die Rettungskräfte ankamen, trafen sie einen verletzten Mann im Treppenhaus an. Er hatte eine Schusswunde am Bein und drohte, zu verbluten. Der Mann kam mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus und wurde dort operiert.

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Die Polizei leitete eine großangelegte Fahndung nach dem Schützen ein. Die ganze Nacht waren die Beamten mit einem Hubschrauber und Spürhunden im Einsatz, ohne Erfolg. Vor der Haustüre entdeckten sie mindestens zwei Patronenhülsen.

Hamburg: 22-Jähriger nach Schüssen auf 41-Jährigen vor Gericht

Der Jenkelweg wurde als möglicher Tatort gesperrt. Anwohner, die nach Hause kamen, durften ihre Wohnungen vorerst nicht betreten. Aufgrund der damals noch geltenden Ausgangsbeschränkungen durften sie auch nicht in andere Wohnungen, weshalb sie in einem bereitgestellten Bus untergebracht wurden.

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Mehr als anderthalb Jahre nach der Tat muss sich jetzt ein 22-Jähriger wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie unerlaubten Besitzes von Waffen und Munition vor dem Jugendschöffengericht in St. Georg verantworten. Er steht im Verdacht, an jenem Abend die Schüsse auf den 41-Jährigen abgegeben zu haben.


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Laut Anklage waren die beiden Männer vor der Tat in einen Streit um Geld geraten. Demnach soll der Angeklagte dem späteren Opfer 400 Euro geklaut haben. Als der Mann sein Geld zurückforderte, soll der junge Mann zur Waffe gegriffen und geschossen haben.

Am selben Tag wie der Schütze muss sich auch ein 40-jähriger Mann wegen Mordes vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Er steht im Verdacht am 23. März dieses Jahres nach einem Saufgelage in seiner Wohnung am Röpraredder in Lohbrügge seinen Bekannten erstochen zu haben. Laut Anklage verpasste er ihm eine sieben Zentimeter tiefe Stichwunde in die Brust, nachdem der Mann auf dem Sofa eingeschlafen war. Das Opfer starb an den Folgen innerer Blutungen. Was den Mann zu der Tat getrieben hat, ist bislang unklar.

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