Frauen mit Masken
  • Der Angeklagte verglich die Maskenpflicht mit Gaskammern (Symbolbild).
  • Foto: (c) dpa

Masken mit Gaskammern verglichen: Hamburger muss Strafe zahlen

Teure Hetze in Sozialen Medien: „Früher hat man Menschen in Gaskammern umgebracht. Heute werden die Menschen durch Masken vergast!“, hatte ein 55-jähriger Hamburger im Oktober 2020 unter einen Beitrag auf Facebook geschrieben – und wurde nun wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt (60 Tagessätze à 30 Euro).

Der Angeklagte hatte gegen den Strafbefehl Beschwerde eingelegt, deshalb fand vor dem Amtsgericht Wandsbek eine Hauptverhandlung statt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, das durch den nationalsozialistischen Völkermord verursachte Leid zu verharmlosen und es mit den Einschränkungen durch die coronabedingte Maskenpflicht gleichzusetzen. Der Angeklagte erklärte, er habe gar nicht die Gaskammern in den KZ der Nazis gemeint, sondern die Gaskammern, in denen in den USA die Todesstrafe vollstreckt wurde.

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Der Richter sah diese Erklärung jedoch als Schutzbehauptung an und verhängte eine Geldstrafe in der Höhe des Strafbefehls.

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