Fußfessel

In Schleswig-Holstein soll die elektronische Fußfessel auch bei schweren Fällen von Stalking und häuslicher Gewalt zum Einsatz kommen. Foto: picture alliance/dpa/Arne Dedert

Kommentar: Frauen besser vor Gewalt schützen!

Der Fall liest sich wie ein Martyrium: Eine Frau aus Hamburg wurde von ihrem Ex-Partner nach der Trennung jahrelang verfolgt, geschlagen und bedroht. Selbst eine Bewährungsstrafe hielt ihn nicht auf. Als er später doch in den Knast musste, bekam die Frau anonyme Anrufe. Partnerschaftsgewalt und Stalking – leider kein Einzelfall! In Schleswig-Holstein sollen betroffene Frauen jetzt endlich besser geschützt werden. Gut so, hier sollte Hamburg ebenfalls nachbessern.

Die Fußfesseln können in bestimmten Fällen den Aufenthaltsort der Täter ermitteln und die gefährdeten Frauen automatisch warnen. „Spanisches Modell“ nennt sich das, denn dort kommt die Maßnahme bereits zum Einsatz. Stark ist, dass die betroffenen Frauen dabei im Vordergrund stehen, sie laufen nicht Gefahr, dem Täter im Alltag zu begegnen.

In Hamburg gibt es seit fünf Jahren die Möglichkeit, solchen Tätern eine Fußfessel zu verordnen. Allerdings nur, wenn eine Gefahr für „Leib und Leben“ besteht. Ein Vorwarnsystem für die Frauen gibt es auch nicht. Nur einmal wurde die Maßnahme bisher angewandt: im eingangs beschriebenen Fall von 2020. Doch nach einer Beschwerde des Täters kassierte das Gericht sie wieder ein, weil die Hürden hierfür sehr hoch sind. Wie es der Frau weiter erging, ist nicht bekannt.

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Die Stadt hofft aktuell – anders als Schleswig-Holstein – auf eine bundeseinheitliche Regelung. Dabei ist jeder Versuch, das Leben von Frauen sicherer zu machen, ein Fortschritt. Die Hansestadt darf sich nicht darauf ausruhen, dass sie die Fußfessel als Erstes im Gesetz verankert hat. Sie sollte hinterfragen, warum diese Maßnahme kaum genutzt wird. Hier gibt es Nachbesserungsbedarf.

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