Maskenpflicht an Alster, Elbe & in Parks: Nervt die Hamburger nicht mit Quatsch-Regeln
Kommentar –
Ein Hamburger Gericht hat die Maskenpflicht an Alster, Elbe und in Parks (erstmal nur für den Kläger) gekippt. Und man kann nur sagen: Schön, dass der Rechtsstaat funktioniert! Denn auch in einer Pandemie gilt: Maßnahmen müssen Sinn machen und verhältnismäßig sein.
Doch anstatt demütig einzusehen, hier übers Ziel hinausgeschossen zu sein, gibt Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher (SPD) den Sturkopp und lässt gegen das Urteil Beschwerde einlegen. Dabei hat wenig der Akzeptanz der vielen sinnvollen Corona-Regeln so geschadet wie die pauschale Einführung der Maskenpflicht an beliebten Spazier- und Joggingwegen, nur weil wir im Februar mal ein warmes Wochenende mit ein paar mehr Flaneuren hatten.
Corona in Hamburg: Gericht geht gegen Maskenpflicht an Alster und Elbe vor
Seitdem ist es windig und die Wege sind leer, es gibt schlicht keinen Grund, sich an die Regel zu halten – doch der Polizeipräsident schickt seine Beamten (und zur Machtdemonstration sogar den Hubschrauber) los, um vereinzelten Spaziergängern unsinnige Bußgelder aufzudrücken, was die Bürger zurecht unfreundlich werden lässt. Und selbst bei mehr Betrieb und trotz der Mutanten ist eine allgemeine Maskenpflicht nicht zwingend nötig, schreibt das Gericht in seinem Beschluss mit Bezug auf das Robert-Koch-Institut.
Corona-News aus Hamburg im Live-Ticker
Diese ganze Pandemie ist schon anstrengend genug, also nervt die Hamburger bitte nicht mit Quatsch-Vorgaben.