Claus Weselsky, Vorsitzender der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
  • Claus Weselsky, Vorsitzender der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
  • Foto: picture alliance/dpa | Carsten Koall

Streikrecht: Brauchen wir mehr Regeln – oder mehr Gelassenheit?

Eine Lösung des Tarifstreits zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergesellschaft GDL ist nicht in Sicht. Aber es mehren sich inzwischen die Stimmen, die ein Eingreifen der Politik fordern. Die denkt bereits laut über eine Einschränkung des Streikrechts nach. Lesen Sie hier ein Pro und Kontra.

Pro: Weselskys Irrtum

GDL-Boss Claus Weselsky glaubt offenbar, er könne als harter Gewerkschafts-Knochen in die Geschichte eingehen. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass er als derjenige in Erinnerung bleibt, der maßgeblich zur Einschränkung des Streikrechts beigetragen hat. Denn was bei der Bahn abläuft, ist keine Tarifauseinandersetzung mehr, sondern ein zynischer Machtkampf.

Die GDL will nicht verhandeln, keine Schlichtung, lügt über Kompromissvorschläge und streikt einfach weiter. Geht’s noch? Das Verhalten der GDL schränkt dauerhaft und unverhältnismäßig die Rechte Dritter ein – der Fahrgäste. Deshalb sind Streikgesetze für den Bereich der kritischen Infrastruktur unumgänglich. Christian Burmeister

Kontra: Nicht einschränken!

Streiktage pro 1000 Mitarbeitende in den Jahren 2020/2021 in Frankreich: je 79. Belgien: 57. Bei den feurigen Norwegern: 50. Und so weiter. In Deutschland waren’s sage und schreibe 13 Tage. Und kaum wird hierzulande mal etwas mehr gestreikt, fordern FDP, Pro Bahn & Co. sofort Einschränkungen. Dabei haben wir ein relativ restriktives Streikrecht. Kernpunkt der Diskussion: Verhältnismäßigkeit.

Auch an Online-Kommentaren sieht man: Viele sehen die bei den GDL-Streiks nicht mehr gegeben (zu erkennen an Ausrufezeichen!!!). Ja, der Streik nervt. Aber es geht hier nicht um Wasserwerke, die tagelang die Versorgung kappen. Das Streikrecht einzuschränken, wäre falsch. Vorschlag zur Güte: Volker Wissing könnte die Bahn wieder verstaatlichen. Beamte dürfen nicht streiken, bräuchten es aber meist auch nicht. Kristian Meyer

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