„Was guckst du so?“ – banaler Streit an Hamburger Bushaltestelle endet fast tödlich
Drei junge Männer treffen gegen Mitternacht an einer Bushaltestelle in Hamburg-Wilhelmsburg aufeinander. Zwei haben Messer dabei. Die Frage „Was guckst du so?“ ist der Auslöser für einen beinahe tödlichen Streit.
Beleidigungen und verletzter Stolz haben nach Überzeugung des Landgerichts Hamburg zu einem beinahe tödlichen Streit zwischen drei jungen Männern geführt. Eine Strafkammer verurteilte am Montag einen 20-Jährigen zu fünf Jahren Jugendstrafe. Ein Mitangeklagter bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Nach Überzeugung der Jugendkammer hatte der 20-jährige Hauptangeklagte in der Nacht zum 23. Juli 2021 achtmal auf den 18-Jährigen eingestochen.
Fünf Jahre Haft: Versuchter Totschlag
Der Tat war ein Streit aus nichtigem Anlass an einer Bushaltestelle am Vogelhüttendeich im Stadtteil Wilhelmsburg vorausgegangen. „Was guckst du so?“, hatte der Angeklagte nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Anne Meier-Göring den Jüngeren gefragt. Anstatt in einen Bus einzusteigen, habe der Jüngere nicht klein beigegeben, und der Streit sei eskaliert. Nur weil eine Zeugin Polizei und Rettungskräfte alarmierte, wurde das Leben des 18-Jährigen gerettet.
Das Gericht sprach den 20-Jährigen wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Der Mitangeklagte – ebenfalls 18 Jahre alt – wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er hatte gestanden, dem auf dem Boden liegenden Verletzten noch mehrere Fußtritte gegen den Oberkörper versetzt zu haben.
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Das Gericht stellte fest, dass auch das Opfer ein Messer hatte – entgegen seiner Aussage als Nebenkläger. Damit habe er sich aber nur verteidigt. Als der 20-Jährige an der Bushaltestelle drohte und ein Messer zeigte, habe der 18-Jährige gesagt, dass er ebenfalls ein Messer dabei habe. „Lass uns nichts tun, was wir später bereuen!“, habe der 20-Jährige gewarnt. Nach gegenseitigen Beleidigungen hätten die Beteiligten „ein Problem klären“ wollen. „Der Klassiker: Zwei Männer, die etwas klären wollen“, sagte Meier-Göring.
Nach ein paar Schritten habe der Jüngere dem 20-Jährigen einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und ihm dabei die Nase gebrochen. Der Jüngere sei danach sofort geflüchtet, aber in einem Hinterhof gestolpert. Der 20-Jährige und sein Freund hätten ihn eingeholt. Bevor der 20-Jährige zustechen konnte, bekam er selbst einen Stich in den Oberschenkel. Nach acht wuchtigen Messerstichen, von denen zwei akut lebensgefährlich waren, ließen die Angeklagten den Verletzten zurück und flüchteten.
Zwei unbekannte Zeugen hätten den blutenden 18-Jährigen gesehen und einer Frau, die gerade mit ihren Hunden spazieren ging, zugerufen, die Rettungskräfte zu alarmieren. Dank der ersten Hilfe durch Polizisten und einer Notoperation im Krankenhaus habe der 18-Jährige überlebt. Doch weil die Nerven seines Oberarms durchtrennt wurden, werde er wahrscheinlich nie wieder seine rechte Hand bewegen können.
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Vor der Tat hatten die Angeklagten Alkohol getrunken und einen Joint geraucht. Auf dem Weg zur Bushaltestelle hätten sie sich lautstark unterhalten und eine Flasche fallen lassen. Der später angegriffene 18-Jährige sei dagegen in schlechter Verfassung gewesen, weil seine Lebensgefährtin am Vortag eine Zwillingsfehlgeburt erlitten habe, erklärte die Richterin. Mit Blick auf das folgende Geschehen sagte Meier-Göring: „Was für eine Tragödie!“
Die Angeklagten hätten ihre Taten gestanden, aber wirkliche Reue sei nur bei dem Mitangeklagten zu bemerken gewesen. Der 20-Jährige habe aus gekränktem Stolz, Rache und in äußerster Wut gehandelt. Er sollte in der Haft eine Ausbildung und eine Therapie machen, riet die Richterin. Der Mitangeklagte muss als Bewährungsauflage an einer Drogenentzugstherapie und einem Antiaggressionstraining teilnehmen. Die Richterin wies auch auf die schwierige Persönlichkeit des Nebenklägers hin. Der 18-Jährige habe nach der Tat drei Wochen im Krankenhaus gelegen – dann habe man ihn wegen Bedrohung des Klinikpersonals entlassen. (dpa/se)