Die angeklagten Hamburger sollen durch Maskenverkäufe Millionen ergaunert haben (Symbolfoto).
  • Die angeklagten Hamburger sollen durch Maskenverkäufe Millionen ergaunert haben (Symbolfoto).
  • Foto: Hauke-Christian Dittrich/picture alliance/dpa

5,5 Millionen Euro! Hamburger Bande soll mit Masken-Deals betrogen haben

Vor dem Hamburger Landgericht müssen sich vier Männer unter anderem wegen bandenmäßiger Steuerhinterziehung verantworten. Sie sollen durch den Verkauf von Atemschutzmasken an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Millionen an Steuern hinterzogen haben.

Am Vormittag des 13. April dieses Jahres schlug die Steuerfahndung zu: Mehrere Beamte und Spezialkräfte des LKA durchsuchten verschiedene Objekte in Hamburg und nahmen einen 30-jährigen mehrfach vorbestraften Mann in Haft. Der Verdacht: Er soll zusammen mit weiteren Männern mehrere Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben.

Bande ergaunerte 5,5 Millionen Euro mit FFP2- und OP-Masken – Anklage!

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn und seine drei Komplizen erhoben. Unter den Mitangeklagten sind ein 45-jähriger Rechtsanwalt und zwei weitere mutmaßliche Komplizen im Alter von 22 und 31 Jahren. Demnach hatte der Hauptbeschuldigte im Mai vergangenen Jahres 23.329.090 Atemschutzmasken an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verkauft. Für den Verkauf nutzte die Bande eine von ihnen geführte Firma, die eigentlich mit Kraftfahrzeugen handelt.

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Der Preis betrug nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 109 Millionen Euro. Die Angeklagten stellten dabei 19 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung. Diesen Betrag sollen sie jedoch nicht ordnungsgemäß an das Finanzamt abgeführt haben. Stattdessen „investierten“ sie dieses Geld unter anderem in hochwertige Fahrzeuge (Rolls Royce, Lamborghini, Bentley). Die Autos sowie Rolex-Uhren und zwei Millionen Euro liquides Vermögen wurden bei der Razzia sichergestellt. Nach Einleitung des Steuerstrafverfahrens sollen die Angeklagten dann zu Unrecht Vorsteuern geltend gemacht haben.

Finanzsenator Dressel fordert „ganze Härte des Gesetzes“

Insgesamt geht es es in der Anklage um sieben Steuerhinterziehungen in einer Gesamthöhe von rund 5,5 Millionen Euro wegen der Nichtabgabe und späteren Falschabgabe von Umsatzsteuererklärungen gegenüber dem Finanzamt Hamburg-Harburg, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb.


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In diesem besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) hatte damals erklärt: „Dieser besonders dreiste Fall zeigt, dass die Corona-Pandemie leider auch von Straftätern ausgenutzt wird.“ Der SPD-Politiker forderte: „Gegenüber solchen gemeinschädlichen Taten und Tätern muss gerade in der Pandemie die ganze Härte des Gesetzes greifen!“

Am Freitag beginnt der Prozess gegen die Männer vor dem Hamburger Landgericht.

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