Mit 200 km/h durch Hamburg: Unfallfahrer muss in Therapie
Ein Autofahrer rast mit fast 200 Kilometer pro Stunde durch Hamburg. Nach mehreren Beinah-Kollisionen rammt er zwei Autos und verletzt deren Fahrer schwer. Die Tat sei kein versuchter Mord, sondern Folge einer psychischen Erkrankung, urteilt das Landgericht.
Nach einer dramatischen Unfallfahrt mit drei Schwerverletzten hat das Landgericht Hamburg die dauerhafte Unterbringung eines Autofahrers in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Schwurgericht setzte am Montag die Vollstreckung des Urteils zur Bewährung aus.
Hamburg: Unfallfahrer muss in ambulante Therapie
Der 33-Jährige wurde zu einer ambulanten Therapie verpflichtet und kam auf freien Fuß. Bei der Unfallfahrt am 2. Dezember waren zwei andere Autofahrer und der Beschuldigte selbst schwer verletzt worden.
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Zum Tatzeitpunkt sei der 33-Jährige schuldunfähig gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin, Birgit Woitas. Er habe sich in der manischen Phase einer bipolaren Störung befunden, mit der eine Selbstüberschätzung einhergehe. Die Staatsanwaltschaft war von versuchtem Mord ausgegangen und hatte die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Nach Feststellung des Gerichts konnte der Beschuldigte in seinem Zustand aber gar nicht vorsätzlich handeln. Seine Taten seien darum als fahrlässige Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zu bewerten.
Mit fast 200 km/h durch die Stadt: Fahrer ist schuldunfähig
Der 33-Jährige hatte nach einer Übernachtung bei einem Freund mit einem Mietwagen zur Arbeit fahren wollen, wie Woitas erklärte. Schon am Vortag hatte er sich nach Zeugenangaben sehr auffällig verhalten. An jenem Morgen habe er sich nicht wohl gefühlt. Er habe Angst gehabt, zu spät zur Arbeit zu kommen und sei schließlich in Panik geraten. Er glaubte, sich verfahren zu haben und raste mit eingeschaltetem Warnblinklicht Richtung Innenstadt.
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Bis auf 193 Stundenkilometer habe er beschleunigt und hochgefährliche Fahrmanöver gemacht, erklärte die Richterin. Einen Jogger und eine Radfahrerin verfehlte er nur ganz knapp. Kurz vor der Kreuzung Ferdinandstor/Glockengießerwall an der Binnenalster fuhr er auf die Gegenfahrbahn. Mit noch 125 km/h kollidierte das Auto des 33-Jährigen mit zwei anderen Wagen. Deren Fahrer im Alter von damals 52 und 55 Jahren wurden schwer verletzt, wie auch der 33-Jährige selbst.
Urteil gegen Unfallfahrer: 33-Jähriger gab Führerschein ab
Von dem Beschuldigten gehe eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus, stellte das Schwurgericht fest. Wenn er keine Therapie mache und keine Medikamente einnehme, könne er jederzeit rückfällig werden. Dennoch hob das Gericht den vorläufigen Unterbringungsbeschluss des Amtsgerichts auf. Woitas appellierte an den 33-Jährigen, sich an die Bewährungsauflagen zu halten: „So etwas, was hier geschehen ist, darf nie wieder passieren!“ Der Beschuldigte, der bereits freiwillig seinen Führerschein abgegeben hat, nahm das Urteil an. (dpa)