• Das Opfer Thapa Bibek muss seit dem Schlag mit der Kelle eine Zahnprothese tragen.
  • Foto: RUEGA

Mit der Suppenkelle!: Koch schlägt Angestelltem die Zähne aus

Neustadt –

Das Restaurant „Green Papaya“ am Stepahnsplatz ist bekannt für seine asiatische Küche. Gutes Essen, saubere Küche und strikte Mülltrennung werden dort groß geschrieben. Letztere führte am Abend des 19. Februar 2019 zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen dem Koch und einem Angestellten. Schließlich schlug der Koch mit einer Suppenkelle zu. Nun trafen sich die Kontrahenten vor Gericht wieder.

Bibek Tapa (22) kam Ende 2018 aus Nepal nach Hamburg, Hier wollte er studieren und sich mit einem Job über Wasser halten. Den fand der schüchtern wirkende Mann im Restaurant „Green Papya“ am Stephansplatz. Er galt als fleißig und pflichtbewusst. Nur einmal machte er einen Fehler. Das gefiel dem Chefkoch Van Sang H. (34) aber gar nicht.

„Green Papaya“ in Hamburg: Streit endet brutal

Den Ausführungen des Angestellten zufolge hatte er an dem Februarabend gegen Ende seiner Schicht mit dem Aufräumen begonnen, als er in einem kaum genutzten Waschbecken bei der Küche drei Salatblätter, eine Kerze und ein paar Strohhalme entdeckte. Weil der Beutel für Ökoabfall aber schon voll und verschlossen gewesen sei, habe er den Müll folglich in den normalen Restmülleimer geworfen.

Das könnte Sie auch interessieren: Sechs leckere asiatische Restaurants in Hamburg

Darüber sei der Chefkoch dermaßen erbost gewesen, dass ein lautstarker Streit entbrannte. Wutschnaubend standen sich die Männer gegenüber. Vor Gericht behauptet der Koch, er hätte sich durch eine Vorwärtsbewegung des Angestellten bedroht gefühlt. Deshalb setzte er sich mit einer Suppenkelle zur Wehr. Die schlug er dem vermeintlichen Angreifer so stark ins Gesicht, dass diesem die Lippe aufplatzte und er zu allem Überfluss auch noch zwei Zähne verlor.

Neuer Inhalt (10)

Koch Vann Sang H. beteuert vor Gericht, dass er sich nur wehren wollte.

Foto:

Ruega/ RUEGA

Später entschuldigte sich der Koch über WhatsApp bei dem Opfer, wollte sogar die Kosten für die Zahnreparatur bezahlen. Doch diese lagen bei 5300 Euro. Eine Summe, die er nicht aufbringen konnte. Deshalb traf man sich nun vor Gericht, das eine harte Strafe aussprach: Der Koch wurde zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung und zur Zahlung von 1500 Euro Schmerzensgeld verurteilt, außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens. Die 5300 Euro für die Zahnoperation müssen vom Geschädigten auf dem Zivilwege eingeklagt werden.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp