Mit „Z“-Symbol durch Hamburg: Verurteilter Autofahrer erneut vor Gericht
Weil er mit einem Kriegs-Symbol durch Hamburg fuhr, wurde ein Autofahrer im Oktober vergangenen Jahres zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt. Gegen das Urteil legte der 62-Jährige Revision ein. Jetzt kommt es vor dem Landgericht erneut zum Prozess.
Bei seiner ersten Verhandlung kam Jörg S. zu spät in den Gerichtssaal im Amtsgericht. Als die Journalisten Fotos machen durften, stürmte der 62-Jährige aus dem Raum drohte damit, zu gehen, falls auch nur ein Bild von ihm gemacht werde.
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Dem Hamburger wurde vorgeworfen, am 29. März ein DIN-A4-Blatt mit aufgemaltem blauem „Z“ an der Heckscheibe seines Autos angebracht zu haben und damit unter anderem auf der Grindelallee und der Stresemannstraße gefahren zu sein. Das Symbol „Z“ steht für „Za Pobedu“ („Auf den Sieg“) – es wird im russischen Angriffskrieg in der Ukraine als Propaganda genutzt.
Mann fährt mit Kriegssymbol „Z“ durch Hamburg – neuer Prozess
In Deutschland wird immer öfter wegen des Z-Symbols ermittelt. In Hamburg waren bis April 2022 mindestens 17 Verfahren wegen der Billigung des Angriffskriegs eingeleitet worden. In 16 davon ging es ebenfalls um das Z-Symbol.
Vor Gericht gab sich der Angeklagte genervt, wollte nicht begründen, warum er mit dem Symbol durch Hamburg fuhr, dass seiner Meinung nach „lediglich der letzte Buchstabe des lateinischen Alphabets“ sei, wie er ausführte. Obwohl ein geladener Polizist damals aussagte, er habe den Eindruck gehabt, dass der Angeklagte den Angriffskrieg bagatellisiert habe, winkte dieser ab. „Wissen Sie, wie viele andere Angriffskriege es auf der Welt gibt? Das interessiert kein Schwein! Habe ich jemals ‚I love Putin‘ gesagt?“.
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Die Richterin verdonnerte den Mann dennoch zu einer Geldstrafe von 4000 Euro (80 Tagessätze à 50 Euro). Doppelt so viel wie der Strafbefehl aus Juni über 1800 Euro, den er sich jedoch weigerte zu bezahlen und der auch der Grund war, weshalb der Fall überhaupt vor Gericht landete. Schon damals zeigte der 62-Jährige sich mit dem Urteil nicht einverstanden und legte kurz darauf Berufung ein.
Am Donnerstag wird ihm nun erneut wegen Billigung von Straftaten der Prozess gemacht.