Was Radfahrer im Verkehr dürfen – und Autofahrer aufregt
Die Aggressivität auf Hamburgs Straßen ist hoch: Radfahrer beschweren sich über rücksichtslose Autofahrer, Autofahrer bezweifeln, dass Radfahrer überhaupt schon einmal die Verkehrsregeln durchgelesen haben. Fakt ist aber: Wer auf dem Sattel sitzt, hat viel mehr rechtliche Freiheiten. Die MOPO zeigt, welche das sind.
Der MOPO hatten ADFC-Mitglieder Thomas Lütke und Markus Jaschinsky kürzlich über ihre Testfahrten mit dem „Open Bike Sensor“ berichtet, der per Ultraschall den Abstand zwischen Fahrrad und überholenden Autos misst. Mehr als 100 Testergebnisse zeigen in einigen Straßen bisher auf, dass Autos den vorgeschriebenen Abstand von 1,50 Metern nicht einhalten. Die MOPO erreichte daraufhin eine Flut an Leserbriefen von erzürnten Autofahrern. Die Radfahrer wären kein Stück besser, immerhin drängelten sie sich bei einer roten Ampel rechts eng an den Kfz-Fahrzeugen vorbei.
Regeln fürs Radfahren: Vordrängeln ist erlaubt!
Das ist tatsächlich keine Seltenheit und lässt den Blutdruck vieler Autofahrer in die Höhe schellen. Doch das ist erlaubt! Im Paragraf 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht: „Ist ausreichend Raum vorhanden, dürfen Radfahrende und Mofa-Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.“
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Anders als bei den Autos müssen sie hierbei allerdings nicht den Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten, erklärt Polizeisprecherin Evi Theodoridou auf MOPO-Nachfrage, schränkt aber ein: „Ausreichender Raum ist nur gegeben, wenn ein gefahrloses Befahren durch die Radfahrer ohne Gefahr der Kollision mit den wartenden Fahrzeugen oder einem Bordstein gewährleistet.“
Regeln fürs Radfahren: Kein Helm? Erlaubt
Während sich jeder Autoinsasse anschnallen muss, sind Radfahrer frei. Für sie gilt weder Anschnall- noch Helmpflicht. Der ADFC in Bremen hat sich erst kürzlich für die Helm-Freiheit ausgesprochen. Für die Fahrrad-Lobbyisten ist es wichtiger, Tempo 30 für Autos in den Innenstädten durchzusetzen – denn dadurch sänken die Unfallzahlen rapide. Trotzdem empfiehlt der Verband natürlich jedem einen Helm für seine eigene Sicherheit.
Regeln beim Radfahren: 1,5 Promille? Kein Problem
Allgemein gilt: Wer Alkohol getrunken hat, sollte am besten weder Auto noch Fahrrad fahren. Wer in die Pedale tritt, darf aber trotzdem tiefer ins Glas schauen. Bei Autos gilt 0,5 Promille als Grenze für das Fahren ohne Strafe. Jedoch kann der Autofahrer schon darunter mit einem Bußgeld rechnen, wenn er auffällig fährt oder einen Unfall baut.
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Die Grenze für Radfahrer liegt derzeit bei 1,6 Promille. Jeder, der mehr im Blut hat, muss um seinen Führerschein fürchten und kann vor Gericht landen. Bei Unfällen gibt’s eine Strafanzeige schon bei 0,3 Promille.
Regeln fürs Radfahren: Radweg ignorieren ist erlaubt!
Auch wenn es viele Autofahrer nicht gerne hören wollen: Fahrradfahrer müssen nicht unbedingt auf Radwege ausweichen und von der Fahrbahn verschwinden. Einzige Ausnahme: Ein Radweg, der mit einem weißen Fahrrad auf blauem Grund gekennzeichnet ist, verpflichtet sie zur Nutzung. Das gilt nicht, wenn dieser wegen Scherben oder dort parkenden Autos nicht befahrbar ist. Für Autos heißt es hingegen: Ein Radweg mit durchgezogener Linie ist tabu!
Regeln fürs Radfahren: Musik hören ist erlaubt!
Während des Radelns über Kopfhörer Musik zu hören, ist nicht komplett tabu. Das Gehör und die Aufmerksamkeit dürfen allerdings nicht durch die Lautstärke beeinträchtigt werden – sonst droht ein Bußgeld. Das ist nicht eindeutig, schließlich kann schon leise Musik vom Straßenverkehr ablenken. Eindeutig verboten ist es aber, das Handy oder Abspielgerät während der Fahrt aus der Tasche zu ziehen und zum nächsten Lied zu wechseln. Telefonieren ist nur über Headset in Ordnung. Bei allem, wozu direkt das Handy gebraucht wird, muss aber angehalten werden. Das Gleiche gilt übrigens für Autofahrer.