Klinge im Hals des Bettnachbarn versenkt – Mahrez M. (33) droht lange Haft
Der Streit im Wohncontainer 7F der Flüchtlingsunterkunft endete beinahe tödlich: Mit einem Küchenmesser soll Mahrez M. (33) versucht haben, seinen Zimmergenossen zu erstechen. „Heimtückisch“ sei er dabei vorgegangen, ist der Staatsanwalt überzeugt. Er möchte Mahrez M. wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt sehen. Der Prozessbeginn am Mittwoch vor dem Landgericht Hamburg dauerte nicht lange – und brachte dennoch eine wichtige Erkenntnis zutage.
Der Richter nimmt sich Zeit für den Angeklagten. Mit ruhiger Stimme erklärt er Mahrez M. den Verfahrensablauf, gibt Hinweise: „Sie wenden sich bitte immer an ihre Dolmetscherin.“ Der Angeklagte nickt. Mahrez M., ein unscheinbarer Mann mit Halbglatze und Vollbart, sitzt im weißen T-Shirt zwischen seinem Verteidiger und seiner Arabisch-Dolmetscherin.
Langericht Hamburg: Prozessbeginn gegen Messerangreifer
Der 33-Jährige soll am 18. Januar dieses Jahres versucht haben, seinen Mitbewohner in der Unterkunft An der Hafenbahn 5 (Wilhelmsburg) mit einem Messer zu töten. Laut Anklage stach Mahrez M. um kurz nach Mitternacht mit einem zwölf Zentimeter langen Küchenmesser zu – überraschend und von hinten. Die Klinge bohrte sich sechs Zentimeter tief in die linke Halsseite des Geschädigten, der sich wehrte. Dabei zog er sich Abwehrverletzungen an den Fingern seiner linken Hand zu, Schnitte verletzten seinen Ring- und Mittelfinger.
Der 22-Jährige schrie um Hilfe, weitere Bewohner eilten herbei und überwältigten den Angreifer. Die Polizei nahm Mahrez M. fest, der Rettungsdienst brachte den Geschädigten in ein Krankenhaus. Er überlebte schwer verletzt.
Der Angeklagte räumt die Tat ein
„Mein Mandant hat eine schriftliche Einlassung vorgelegt“, merkt der Verteidiger an. „Darin räumt er ein, den Geschädigten verletzt zu haben.“ Jedoch sei der Tat eine Provokation vorausgegangen, der Tatvorwurf des versuchten Mordes daher unzutreffend. Er beantragt, dass die Aussage von Mahrez M. beim nächsten Prozesstermin verlesen wird. Danach sollen Zeugen und zwei Sachverständige angehört werden.
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Im Falle einer Verurteilung wegen versuchten Mordes droht dem Angeklagten eine lange Haftstrafe: Zwischen drei und 15 Jahre Haft können verhängt werden. Auch eine lebenslange Freiheitsstrafe ist möglich. Das Verfahren wird am 1. August fortgesetzt.