Nach Aktivisten-Drohung: Jetzt könnte sich Generalbundesanwalt einschalten
Die von Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation angedrohten Störaktionen in Hamburg könnten jetzt ein Fall für den Generalbundesanwalt werden. Das habe eine Prüfung der Staatsanwaltschaft ergeben, sagte Sprecherin Liddy Oechtering am Donnerstag.
Die Drohung war an Senat und Bürgerschaft gerichtet gewesen. Das könne ein Verstoß gegen Paragraf 105 und 106 des Strafgesetzbuches sein, wo es um Nötigung von Verfassungsorganen oder deren Mitgliedern gehe. „Da gibt es eine ausschließliche Zuständigkeit des Generalbundesanwalts“, sagte Oechtering.
Hamburg: Aktivisten hatten mit „maximaler Störung” gedroht
Zwei Vertreter der Letzten Generation hatten von Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) und der Bürgerschaft in einem Schreiben gefordert, dass die Stadt sich bis Montag kommender Woche den Forderungen der Gruppe nach Bildung eines sogenannten Gesellschaftsrates zur Lösung der Klimakrise anschließt.
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Andernfalls werde die Gruppe ab Dienstag „für eine maximale Störung der öffentlichen Ordnung“ in Hamburg sorgen. (dpa/ncd)