Letzte Generation am Flughafen Hamburg
  • Aktivisten der „Letzten Generation“ klebten sich auf einer Landebahn am Hamburger Flughafen fest.
  • Foto: (c) dpa

Flughafen Hamburg stellt Strafantrag gegen „Letzte Generation“

Nach ihrer gestrigen Rollfeld-Blockade am Hamburger Flughafen wird nun strafrechtlich gegen die Aktivisten-Gruppe der „Letzten Generation“ ermittelt. Höchststrafen von bis zu drei Jahren Haft stehen im Raum – die Ermittlungen laufen noch.

Der Flughafen Hamburg hat am Freitag nach der gestrigen Flughafen-Blockade der „Letzten Generation“ Strafantrag gegen die Aktivisten gestellt.

Staatsanwaltschaft: Blockade keine Gefährdung des Flugverkehrs

Mehrere Stunden lang hatten Aktivisten der Klimaschutz-Gruppe am vorigen Tag die Rollfelder am Hamburger Airport blockiert: Hierfür hatte die Gruppe gegen 6 Uhr morgens den Zaun mit Bolzenschneidern durchschnitten, war mit Fahrrädern auf die Rollfelder gefahren und hatte sich dort festgeklebt. 17 Ankünfte und 19 Abflüge wurden durch die Blockade zum Ferienstart in Hamburg gestrichen. Zehn nach Hamburg fliegende Maschinen wurden zu anderen Flughäfen umgeleitet. Ähnliche Szenen spielten sich in Düsseldorf ab.

Trotz der riskanten Aktion spricht die Hamburger Staatsanwaltschaft bei der Blockade nicht von einer Gefährdung des Flugverkehrs – dazu sei eine „konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Sachen von bedeutendem Wert“ vorausgesetzt, wie Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering der MOPO erklärt. Diese bestehe jedoch nicht, da ein ankommender Flieger noch rechtzeitig umgeleitet werden konnte.

Flughafenverband ADV befürwortet die Strafverfolgung

Bisher ermittele die Staatsanwaltschaft wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Widerstand. Die Höchststrafen für die genannten Delikte liegen zwischen einem und drei Jahren Haft. Oechtering betont jedoch, dass die Ermittlungen noch am Anfang stehen. Welche weiteren Entwicklungen sich aus den fortlaufenden Ermittlungen ergeben, ist demnach noch nicht ersichtlich.

Das könnte Sie auch interessieren: Flugausfälle durch Klima-Blockade: Diese Rechte haben Sie als Fluggast

Eine Sprecherin des Flughafenverbands ADV befürwortet die strafrechtliche Verfolgung der Aktivisten: „Die „Letzte Generation“ hat sich gewaltsamen Zugriff auf die Flughafengelände verschafft“ – hätte die Blockade zu einer Uhrzeit mit mehr Flughafenverkehr stattgefunden, hätte sie nicht nur für Passagiere und Piloten, sondern auch für die Mitglieder der Aktivisten-Gruppe selbst zu einer Gefahr werden können.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp