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Die HAW entscheidet darüber, ob die junge Frau, die auf Sylt Nazi-Parolen gegrölt hatte, weiter dort studieren darf.
  • Die HAW entscheidet darüber, ob die junge Frau, die auf Sylt Nazi-Parolen gegrölt hatte, weiter dort studieren darf.
  • Foto: imago/Stephan Wallocha/Screenshot Twitter/Bearbeitung: MOPO

Nazi-Parolen auf Sylt: HAW hat über Rauswurf der Studentin entschieden – einstimmig

Weil sie sich auf Sylt an rassistischen Gesängen beteiligt hat (und sich dabei sogar filmte), prüfte die Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) die Exmatrikulation der Studentin. Nun hat der Exmatrikulationsausschuss seine Entscheidung gefällt. Einstimmig.

Es wird kein Exmatrikulationsverfahren gegen die Studentin geben, die an Pfingsten auf Sylt zusammen mit einer Gruppe junger wohlhabender Menschen in der Bar „Pony“ bester Laune „Deutschland den Deutschen“ gegrölt hat. Zu diesem Ergebnis kam nun der Exmatrikulationsausschuss einstimmig in seiner abschließenden Sitzung. 

Hochschule spricht befristetes Hausverbot aus

Als das Skandal-Video viral ging und die junge Frau als HAW-Studentin identifiziert wurde, hatte die Hochschule am Berliner Tor sich umgehend von dem unfassbaren Inhalt distanziert und sprach der Studentin ein Hausverbot bis Ende Juli aus. Diese Maßnahme ist durch das Hausrecht gedeckt, eine Exmatrikulation aber muss von einem Ausschuss beschlossen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Hochschule durch „schweres schuldhaftes Fehlverhalten ein erheblicher Schaden“ zugefügt wurde.

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Der Ausschuss, bestehend aus sechs Mitgliedern, eines davon studentisch, hat sich nun einstimmig gegen die Einleitung eines solchen Verfahrens ausgesprochen. Die Exmatrikulation sei ein schwerer Grundrechtseingriff und nach genauer Prüfung der Situation nicht verhältnismäßig. Dabei wurden das Hausverbot und die individuelle Studiensituation der Betroffenen mit einbezogen. 

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