Nach Unfall in Hamburg: Was dem Koks-Raser jetzt droht
Hammerbrook –
Bei einem Verkehrsunfall an der Amsinckstraße in Hamburg sind am Mittwoch zwei Menschen schwer verletzt worden. Der mutmaßliche Unfallverursacher, ein 22-jähriger Audifahrer, der positiv auf Kokain getestet wurde, blieb unverletzt. Gegen ihn soll nun wegen einer versuchten Tötung ermittelt werden. Wäre eines der Opfer gestorben, hätte ihm eine Verurteilung als Mörder gedroht.
Ähnlich erging es einem Mann aus Berlin. Der hatte sich 2017 zusammen mit einem anderen nachts ein illegales Autorennen geliefert. Sie rasten nahe der Gedächtniskirche bei Rot über eine Kreuzung, einer von ihnen rammte mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde ein Auto, das aus einer Seitenstraße kam. Der Fahrer (69) dieses Wagens starb. Ein Berliner Gericht entschied auf Mord – der Bundesgerichtshof bestätigte erst kürzlich das Urteil.
Raser-Unfall in Hamburg: Ermittlung wegen versuchter Tötung
Das Gericht sah drei Mordmerkmale als erfüllt an: die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers, das Auto als gemeingefährliches Mittel. Und die Rücksichtslosigkeit und Selbstsucht der Männer – Belege für niedrige Beweggründe.
Der 22-jährige Hamburger soll vor dem Unfall bereits auf der A1 und den Elbbrücken mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein, gedrängelt und andere Autos rechts und über den Standstreifen überholt haben. Neben ihm saß eine 17-jährige Beifahrerin.
Amsinckstraße: Fuhr Audi-Raser Rennen gegen sich selbst?
An der Amsinckstraße in Richtung Innenstadt kam es dann zum folgenschweren Crash, nachdem er beim Beschleunigen an der Ampel offenbar die Spur wechseln wollte und mit dem Seat zusammenstieß. Dabei schleuderte der Audi über die Mittelinsel, schlug einen Baum um und landete letztlich im Gegenverkehr.
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Der Seat-Fahrer (58) und die Beifahrerin im Audi (17), kamen ins Krankenhaus. Laut Polizei bestehe keine Lebensgefahr.
Wie die MOPO erfuhr, streben die Ermittler ein Verfahren wegen eines versuchten Tötungsdeliktes gegen den Audifahrer (570 PS) an. Dem 22-Jährigen, der sich noch in der Probezeit befand, droht so nun nicht nur gewaltiger Ärger – sondern auch Knast.