Neue Corona-Regeln – viele Fragen: Diese Maßnahmen gelten ab heute in Hamburg
Die Zahlen in Hamburg steigen. Dreimal lag die Anzahl der täglichen Neuinfektionen über 300, der Inzidenzwert am Sonntag kletterte auf 84,5. Am Freitag vor einer Woche hatte dieser noch bei 42,2 gelegen. Der Hamburger Senat kündigte daher am Freitag nach einer außerordentlichen Senatssitzung weitere Corona-Maßnahmen an, die ab Montag bis vorerst Ende November in Kraft treten. Diese scheinen auf den ersten Blick verwirrend. Die MOPO gibt einen Überblick, was noch erlaubt ist – und was nicht.
Die Maßnahmen konzentrieren sich vor allem auf private Feiern, die auf maximal zehn Personen aus zwei Haushalten begrenzt werden. Was zählt jetzt eigentlich aber genau unter einer „Feier“? Laut dem Senat nicht nur eine klassische Party: Bereits gemeinsame Koch- und Spielabende mit zwei Freunden aus zwei unterschiedlichen Haushalten sind, wie schon im Frühjahr, verboten.
Corona in Hamburg: Kontaktbeschränkung auf zwei Haushalte
Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) begründete das auf der Pressekonferenz folgendermaßen: „Aus einem Skatabend wird ein Bierabend und dann schnell eine Feier.“ Bei jeder Zusammenkunft mit mehr als zwei Haushalten in einer Privatwohnung geht die Stadt davon aus, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Innensenator Andy Grote (SPD) kündigte an, dass die Polizei nicht flächendeckend bei den Hamburgern klopfen und kontrollieren werde. „Dort, wo wir aber Hinweise haben oder wo ein Geschehen in einer Wohnung die Aufmerksamkeit der Polizei erregt, werden wir dem natürlich nachgehen.“
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Als Ausnahmen davon gelten Treffen mit der Familie und Geburtstagsfeiern mit Kindern unter zwölf Jahren. Beide dürfen ebenfalls nicht mit mehr als zehn Personen stattfinden — allerdings fällt hier die Zwei-Haushalte-Regel weg. Bei Hochzeiten gilt die Zwei-Haushalte-Regel mit maximal zehn Personen.
Corona in Hamburg: Darf ich mit mehreren Haushalten essen gehen?
Zu allen anderen Menschen außerhalb der Zwei-Haushalte muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern gehalten werden. Das gilt laut der Stadt auch an öffentlichen Orten wie Restaurants oder Kinos. Allerdings können sich auch mehr Haushalte in einem Restaurant treffen, solange an den einzelnen Tischen die Obergrenze eingehalten wird und zwischen den Tischen der Mindestabstand gewahrt bleibt. Das gilt nicht mehr, wenn das Treffen durch übermäßigen Alkoholkonsum rechtlich zu einer „Feier“ wird und die Leute nicht mehr an ihren jeweiligen Tischen bleiben.
Corona in Hamburg: Das gilt jetzt für die Gastronomie
In Hamburg gilt weiterhin die Sperrstunde für die Gastronomie von 23 bis 5 Uhr. Zusätzlich wurde jetzt verfügt, dass zwischen 5 und 10 Uhr morgens in den Gastronomiebetrieben kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden darf. Der Grund? Es hat sich herausgestellt, dass „Frühclubs“ Alkohol verkauften, weil sie erst nach Ende der Sperrstunde öffneten.
Corona in Hamburg: Das ist der Plan für Pflegeeinrichtungen
Bewohner von Pflegeeinrichtungen sollen nicht wieder sozial isoliert werden. Dazu will Hamburg vor allem auf Corona-Schnelltests zurückgreifen. Diese belasteten laut Tschentscher nicht die Laborkapazitäten und gäben weiterhin die Möglichkeit, Besucher zu empfangen. Vor allem Mitarbeiter sollen getestet werden, um möglichst keine Infektionen von außen reinzutragen.
Corona in Hamburg: Was ist mit dem Beherbergungsverbot?
In Hamburg gilt das Beherbergungsverbot — im Gegensatz zu Schleswig-Holstein. Das Oberverwaltungsgericht in der Hansestadt hatte den Eilantrag eines Ehepaars aus Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Touristen müssen weiterhin schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem inländischen Risikogebiet aufgehalten haben oder einen negativen Corona-Test vorlegen. Das heißt: Die Hamburger können nach Schleswig-Holstein fahren und dort übernachten. Menschen aus dem Kreis Pinneberg dürfen aber nicht in einem Hamburger Hotel bleiben ohne negativen Corona-Test — auch, wenn sie zum Beispiel zu einem Familien-Geburtstag anreisen.
Corona in Hamburg: Das gilt an Halloween und für Laternenumzüge
Zahlreiche Laternenumzüge werden in diesem Jahr ausfallen. Wenn Kitas im Einzelfall Alternativen wie ein Lichterfest anbieten möchten, dann nur auf dem eigenen Außengelände, kündigte die Elbkinder-Vereinigung an. Ob es an Hamburger Grundschulen Laternenumzüge geben wird, steht laut der Schulbehörde noch in Abklärung. Für Kinder aus mehr als zwei Haushalten wird es verboten sein, an Halloween um die Häuser zu ziehen, das bestätigte Senatssprecherin Julia Offen der MOPO.
„Das ist erneut ein tiefer Eingriff in unsere Freiheit“, sagte Katharina Fegebank (Grüne), Zweite Bürgermeisterin, zu den neuen Corona-Maßnahmen. „Wir tun das schweren Herzens mit dem Wissen um die Konsequenzen für viele, die das sehr hart trifft.“ Allerdings könne die Party oder das Treffen von heute die Überlastung der Krankenhäuser von morgen bedeuten. „Deshalb müssen wir gemeinsam die Regeln einhalten und solidarisch sein mit den Menschen, die besonders gefährdet sind.“