Neue Strafen im HVV: Bei 3G-Verstößen wird’s jetzt teuer!
Nachdem das Infektionsschutzgesetz des Bundes geändert wurde, gilt auch in Hamburgs Öffentlichem Nahverkehr (ÖPNV) seit dem 24. November die 3G-Regelung. Es dürfen also nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete die Öffis nutzen – wer gegen diese Regeln verstößt, muss jetzt auch mehr blechen. Hamburg ist bislang das einzige Bundesland, in dem von Mitte Dezember an bei Vergehen 80 Euro Strafe fällig werden.
„Damit die 3G-Regel als zusätzliches Schutzinstrument wirken kann, ist es wichtig, dass sich alle daran halten“, erklärte Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) am Sonntag. Mit der vom 13. Dezember an fälligen 80-Euro-Strafe solle verdeutlicht werden, „dass die Einhaltung der 3G-Regelung keine Empfehlung, sondern eine Pflicht ist“. Tjarks verwies auf die bereits seit August 2020 bestehende Vertragsstrafe in Höhe von 40 Euro bei Missachtung der Maskenpflicht im ÖPNV. „Die Maskentragequote ist in Hamburg seitdem konstant hoch, bei deutlich über 95 Prozent.“
Corona-Verstöße: Neue Strafe in Hamburgs Öffis
Bei den 80 Euro handelt es sich um eine Vertragsstrafe. Bei wiederholt festgestellter Missachtung der 3G-Regelung oder mangelnder Bereitschaft, den Nachweis zu erbringen, kann zusätzlich zur Vertragsstrafe ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro erhoben werden, teilte die Verkehrsbehörde am Sonntag mit. Bislang hätten sich bei Kontrollen der Hochbahn- und S-Bahn-Wache sowie der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) jedoch rund 95 Prozent der Fahrgäste an die 3G-Regelung gehalten.
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„Eine Vertragsstrafe ist ein gutes Instrument“
Dietrich Hartmann, Geschäftsführer des HVV, handelt aus Erfahrung: „Die erfolgreiche Einführung der Maskenpflicht im vergangenen Jahr hat gezeigt: Eine Vertragsstrafe ist ein gutes Instrument, um wichtige Regeln im HVV auch durchsetzen zu können“. Die Anpassung der Beförderungsbedingungen sei nötig, da die vierte Corona-Welle „uns alle“ vor große Herausforderungen stelle.
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„Wir setzen weiter auf die Solidarität der Fahrgäste im HVV und werden über die Regelung sowie ihre Bedeutung weiter aufklären und informieren, damit wir gemeinsam gut durch den Winter kommen“, so Tjarks.