Neues Gesetz in Hamburg: Verfassungsschutz darf jetzt auch 12-Jährige überwachen
Die Bürgerschaft hat ein neues Verfassungsschutzgesetz verabschiedet, das der Behörde deutlich mehr Befugnisse zugesteht. So dürfen Verfassungsschützer in Zukunft schneller sensible Daten von Verdächtigen an Behörden, Schulen oder auch Vereine weitergeben. Auch dürfen Daten von Minderjährigen ab zwölf Jahren gespeichert werden und die Möglichkeiten der Telefonüberwachung wurden ausgeweitet.
Der rot-grüne Senat hat den Gesetzentwurf bereits im Oktober 2019 beschlossen. Damals erklärte Innensenator Andy Grote (SPD) die Vorteile einer schnelleren Datenweitergabe so: „Wenn es zum Beispiel darum geht, dass ein Fußballverein davon erfährt, dass sein Jugendtrainer Islamist ist, dürfen wir etwas mehr Informationen weitergeben, das ist ganz wichtig.“
Hamburger Verfassungsschutz darf Daten weitergeben
Bisher galt – unter dem Eindruck der Gestapo im Dritten Reich – ein „Trennungsgebot“: Dem Verfassungsschutz war verboten, Informationen, die etwa durch V-Leute oder Überwachungen erlangt wurden, an andere Behörden weiterzugeben. So durfte etwa, wenn der Verfassungsschutz von einer Kindeswohlgefährdung in einer mutmaßlichen Extremisten-Familie erfuhr, das Jugendamt nicht eingeschaltet werden.
Weitere Neuerungen: Zukünftig dürfen auch die Daten von Zwölfjährigen mutmaßlichen Verfassungsfeinden gespeichert werden. Außerdem wurde die „Quellen-TKÜ“ beschlossen. TKÜ steht für „Telekommunikationsüberwachung“, „Quelle“ bedeutet, dass Gespräche und Informationen abgefangen werden, bevor sie verschlüsselt werden können.
Hamburger Verfassungsschützer dürfen Computer hacken
Dafür darf sich der Verfassungsschutz Hamburg nun in die Computer der Verdächtigen hacken. Bürgerrechtsorganisationen kritisieren die Methode als „Staatstrojaner“.
„Beides sind durchaus heikle Maßnahmen, die tief in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingreifen“, räumt Antje Möller von den Grünen ein, verweist aber darauf, dass die Bürgerschaft in Zukunft viel mehr über solche hoch geheimen Überwachungen erfährt als bisher: „Über beide Maßnahmen wird der Senat im parlamentarischen Kontrollausschuss zukünftig detailliert berichten müssen. Das stärkt letztlich die demokratische Kontrolle.“
Die Linke hingegen spricht von einem „unkontrollierbaren Verfassungsschutz“ und hat das neue Gesetz als einzige Fraktion abgelehnt.